Thomas von Skrbensky

02826 Görlitz · Sachsen
Geprüft bei Stempel-Check · 16.09.2026Thomas von SkrbenskyDIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert

Ist Thomas von Skrbensky ein zertifizierter Immobiliengutachter?

Ja. Thomas von Skrbensky ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle zertifiziert.

Anerkannte Nachweise

EIPOSCERT (DIN EN ISO/IEC 17024)

gültig

DAkkS-akkreditierte ISO/IEC 17024-Zertifizierung für Immobilienbewertung.

  • SachgebietZertifizierte/r Sachverständige/r für Immobilienbewertung – Marktwertermittlung von Standardimmobilien (EIPOSCERT)
  • RegisterEIPOSCERT · zuletzt geprüft 16.09.2026
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Kein Qualifikationsnachweis

Mitgliedschaft in Berufsverbänden

Eine Verbandsmitgliedschaft ist ein Netzwerk- und Fortbildungssignal, aber kein staatlich anerkannter Qualifikationsnachweis. Maßgeblich für ein finanzamts- und gerichtsfestes Gutachten sind die oben genannten Nachweise (ö.b.u.v. oder DIN EN ISO/IEC 17024).

Häufige Fragen zu diesem Eintrag

Welche Nachweise sind für ein finanzamts- und gerichtsfestes Gutachten relevant?

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) durch eine IHK sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle (z. B. HypZert, DIAZert). Eine reine Berufsverbands-Mitgliedschaft ersetzt diese Nachweise nicht. Auch wo das Gesetz keine Qualifikation vorschreibt (etwa bei Restnutzungsdauer-Gutachten oder der Kaufpreisaufteilung), empfehlen wir, direkt einen bestellten oder zertifizierten Gutachter zu beauftragen: Die Annahmechance ist deutlich höher, und ein zurückgewiesenes Gutachten müsste sonst ein zweites Mal bezahlt werden. Mehr im Ratgeber →

Wo finde ich weitere DIN-ISO-zertifizierte und öffentlich bestellte Gutachter?

In den Übersichten nach Stadt und nach Bundesland — etwa Gutachter in Görlitz.

Sie sind Thomas von Skrbensky? Können Sie den geprüften Nachweis auf Ihrer Website zeigen?

Ja, kostenlos mit dem „Geprüft bei Stempel-Check“-Badge, das auf diese Seite verlinkt.

Sind Angaben unrichtig oder veraltet?

Verbindlich ist immer die Primärquelle, die bei jedem Nachweis verlinkt ist. Korrekturen oder Widerspruch: Eintrag korrigieren oder widersprechen.

Hinweis: Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

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