Quellen & Methodik
So prüfen wir. Offen und nachvollziehbar.
Jeder Eintrag stammt aus einem öffentlichen Register und verlinkt auf die Primärquelle. Wir gleichen automatisch ab, ordnen nach festen Regeln ein und prüfen keine Personen und keine Gutachten.
- Verzeichnisse
- 30
- Personen
- 7.495
- Datenstand
- 29.10.2026
- Abgleich
- alle zwei Wochen
- AbgleichenWir lesen alle zwei Wochen 30 Verzeichnisse automatisch aus, beim letzten Abruf 27 erfolgreich.
- ZusammenführenEinträge derselben Person aus mehreren Registern führen wir über Name und Ort zusammen.
- EinordnenJeder Eintrag erhält seine Nachweisart, jede Person einen von drei Status.
Was der Status bedeutet
Der Status fasst zusammen, ob wir einen anerkannten Nachweis für die Immobilienbewertung gefunden haben. Er ist kein Urteil über die Person oder ihre Arbeit.
- öffentlich bestellt für die Grundstücksbewertung (IHK-Sachgebiet 1400 oder 1410, landwirtschaftliche Grundstücksbewertung der Kammerlisten) oder
- zertifiziert von einer DAkkS-akkreditierten Stelle mit Bewertungs-Geltungsbereich
- bestellt oder akkreditiert zertifiziert, aber für ein anderes Fachgebiet, etwa Schäden an Gebäuden, Mieten und Pachten oder ein Handwerk
- oder staatlich eingetragen in einem anderen Land (Österreich)
- nur Verbandsmitgliedschaft, internationale Fachanerkennung oder Zertifikat ohne Akkreditierung
- oder in keinem Verzeichnis gefunden. Das schließt eine Qualifikation nicht aus.
Die Verzeichnisse
Der Name führt zur Primärquelle, die Zahl zu unserer Liste. Gezählt werden alle importierten Einträge, auch abgelaufene; die Zahl kann deshalb von den Personen auf den Übersichtsseiten abweichen.
Öffentliche Bestellung
Kammern und Behörden bestellen nach Prüfung von Sachkunde und Eignung. Für die Grundstücksbewertung ein anerkannter Nachweis.
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (SVV)
Bundesweites Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen: Bestellungen durch die IHKs und, soweit sie dort gemeldet sind, durch Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie Landesbehörden; die bestellende Stelle zeigen wir je Eintrag an.
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Sachgebiete 1400 (Grundstücksbewertung) und 1410 (Grundstücksbewertung, Landwirtschaft) als anerkannter Qualifikationsnachweis, 1405 (Mieten und Pachten) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete (etwa Schäden an Gebäuden, Vorbeugender Brandschutz) als anerkannter Nachweis für ein anderes Fachgebiet.
- Listen der Regierungspräsidien Baden-Württemberg (Land- und Forstwirtschaft)
Die vier Regierungspräsidien (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen) bestellen Sachverständige auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft und veröffentlichen eigene PDF-Listen; im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis stehen diese Bestellungen nicht.
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Übernommen werden die Bewertungs-Sachgebiete: Bewertung bebauter und unbebauter landwirtschaftlicher Grundstücke, Hofstellen und Gebäude als anerkannter Nachweis für die Immobilienbewertung, sonstige landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung sowie Waldwertschätzung als anerkannter Nachweis für ein anderes Fachgebiet.
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Verzeichnis der landwirtschaftlichen Sachverständigen
Die Landwirtschaftskammer bestellt Sachverständige für Land-, Forst-, Garten- und Weinbau und veröffentlicht ein eigenes PDF-Verzeichnis.
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Übernommen werden die Bewertungs-Sachgebiete: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke (Landwirtschaft, Weinbau) als anerkannter Nachweis für die Immobilienbewertung, sonstige Bewertung (Betriebe, Entschädigung, Wald, Freianlagen, Gehölze) als anerkannter Nachweis für ein anderes Fachgebiet.
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Sachverständige nach Sachgebieten
Von der Landwirtschaftskammer NRW öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Listen je Sachgebiet.
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Übernommen werden die Bewertungs-Sachgebiete; die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke (Landwirtschaft) zählt als anerkannter Nachweis für die Immobilienbewertung, sonstige Bewertung als Nachweis für ein anderes Fachgebiet.
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachverständigensuche
Die Landwirtschaftskammer ist Bestellungsbehörde und führt das Verzeichnis selbst.
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Übernommen werden die Bewertungs-Fachgebiete (Landwirtschaft, Forst); die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke zählt als anerkannter Nachweis für die Immobilienbewertung.
- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
PDF-Verzeichnis der Kammer. Übernommen werden die Bewertungs-Sachgebiete; die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke zählt als anerkannter Nachweis für die Immobilienbewertung, Baumwertermittlung, Forst und Freianlagen als Nachweis für ein anderes Fachgebiet.
- Regierungspräsidium Kassel, Sachverständige der Land- und Forstwirtschaft in Hessen
Das RP Kassel bestellt für ganz Hessen Sachverständige der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus und veröffentlicht eine PDF-Liste nach Sachgebieten; im Sachverständigenverzeichnis stehen sie nur teilweise.
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Übernommen werden die Bewertungs-Sachgebiete, die Grundstücksbewertung als anerkannter Nachweis für die Immobilienbewertung.
beim letzten Abruf nicht erreichbar - Handwerkskammern, Sachverständigensuche (Kammern mit dem Suchmodul „svsearch“)
Handwerkskammern bestellen Sachverständige für Handwerksleistungen (§ 91 HwO), nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
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Übernommen werden die Bau- und Ausbauhandwerke (etwa Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Installateur) aus den Kammern, deren Website die gemeinsame Sachverständigensuche nutzt (derzeit 12, darunter München, Stuttgart, Berlin, Hannover), als anerkannter Nachweis für ein anderes Fachgebiet. Das bundesweite Sachverständigennavi des WHKT werten wir nicht aus, weil seine Bedingungen die Weiterverwendung durch Dritte untersagen.
beim letzten Abruf nicht erreichbar
Akkreditierte Zertifizierungsstellen
Von der DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert. Mit Bewertungs-Geltungsbereich gleichrangig mit der Bestellung.
- HypZert GmbH
Nach Zahl der gelisteten Personen größte DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle (D-ZP-16042-01; Stufen S, F, M akkreditiert; MLV nicht im Akkreditierungsumfang und deshalb als weitere Qualifikation ausgewiesen).
- DIAZert (DIA Consulting AG)
DAkkS-akkreditiert (D-ZP-16018-01-00), Stufen LS, S, LF, F; inklusive Gültigkeitsdatum der Zertifizierung.
- Sprengnetter Zertifizierung GmbH
DAkkS-akkreditiert (D-ZP-16061-01-00), Stufen S (Standardimmobilien), WG (Wohn- und Gewerbeimmobilien), AI (alle Immobilienarten).
- EIPOSCERT GmbH, Dresden
DAkkS-akkreditiert (D-ZP-18667-01-02), Stufen AI (bebaute und unbebaute Grundstücke), WG (Wohn- und Geschäftsimmobilien), WI (Wohnimmobilien).
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Zusätzlich die in Deutschland zertifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und Brandschutz (laut EIPOSCERT ebenfalls akkreditiert, außer den noch nicht akkreditierten Programmen wie Abdichtungen und Trockenbau): anerkannter Nachweis für ein anderes Fachgebiet, nicht für die Immobilienbewertung.
- IQ-Zert
DAkkS-akkreditiert (D-ZP-18541-04-00); nur akkreditierte Zertifizierungen werden übernommen.
- izert, Hochschule Anhalt
DAkkS-akkreditiert (D-ZP-19315-01-00), Stufen S (Standardimmobilien), G (bebaute und unbebaute Grundstücke), M (Mieten und Pachten, keine Wertermittlung von Grundstücken; als Nachweis für ein anderes Sachgebiet ausgewiesen).
Internationale Fachanerkennung
Berufsstandard mit Fortbildungspflicht. Kein gesetzlich anerkannter Nachweis; ändert den Status nicht.
- TEGoVA, Register „Recognised valuers“ (REV, REV-RESI)
Europäische Fachanerkennung nach den European Valuation Standards, vergeben über nationale Mitgliedsverbände (in Deutschland IVD, BVS, BDVI), mit Fortbildungspflicht und Rezertifizierung.
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Übernommen werden die in Deutschland vergebenen REV- und REV-RESI-Anerkennungen. Einordnung als „Internationale Fachanerkennung“: kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG.
- WAVO, Liste „World Recognised Valuer“ (WRV)
Internationale Fachanerkennung der World Association of Valuation Organisations; in Deutschland vergeben über HypZert an Sachverständige mit HypZert (F) oder (MLV), die der Veröffentlichung zugestimmt haben.
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Die Liste nennt nur Name, Land und Fachgebiet. Wir übernehmen die deutschen Einträge mit Fachgebiet Immobilienbewertung und ordnen sie nur einer eindeutig gleichnamigen Person zu; ohne eindeutige Zuordnung verwerfen wir den Eintrag. Kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG.
Zertifikate ohne ausgewiesene Akkreditierung
Zertifizierung nach dem Programm der Stelle. Kein anerkannter Nachweis; beim Finanzamt eher Rückfragen.
- ADA InVivo BV, Amsterdam (eu-zert.eu)
Einordnung als „Sonstige Personenzertifizierung“: Zertifizierung nach dem Programm der Stelle; eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Grundstückswertermittlung ist nicht ausgewiesen.
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Übernommen werden nur Einträge der Kategorie „Bausachverständiger (Wert)“.
- European Certification (EUCERT), Cardiff, Absolventenverzeichnis
Einordnung als „Sonstige Personenzertifizierung“: Zertifizierung nach dem Programm der Stelle mit Bezug auf DIN EN ISO/IEC 17024; eine Akkreditierung durch die DAkkS oder eine gleichwertige Stelle eines EU-Mitgliedstaats ist nicht ausgewiesen (Akkreditierungen aus Drittstaaten wie Großbritannien erkennt die DAkkS nicht an).
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Übernommen werden nur Einträge mit Fachbereich Immobilienbewertung. Das Verzeichnis enthält keine Anschrift.
Berufsverbände
Mitgliedschaft nach den Kriterien des Verbands. Kein gesetzlicher Nachweis, aber oft ein Hinweis auf weitere Qualifikationen.
- BDSF, Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter
Mitgliederverzeichnis; Einordnung als „Mitgliedschaft nach Nachweisprüfung“: Aufnahme nach Glaubhaftmachung einer überdurchschnittlichen Qualifikation, Entscheidung des Vorstands; keine eigene Fachprüfung.
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Die Mitgliedschaft selbst ist kein gesetzlicher Nachweis.
- BVS, Bundesverband öffentlich bestellter u. vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger
Mitgliederverzeichnis; ordentliche Mitglieder laut Satzung grundsätzlich nur mit Bestellung, hoheitlicher Beleihung oder akkreditierter Zertifizierung („Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung“).
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Vermerke im Verzeichnis werten wir aus: „Anwärter (Bestellung angestrebt)“ und „Frühere Bestellung erloschen“. Die Mitgliedschaft selbst ist kein gesetzlicher Nachweis.
- BVFS, Bundesverband Freier Sachverständiger e.V.
Mitgliederverzeichnis; Einordnung als „Mitgliedschaft nach Nachweisprüfung“: Aufnahme nach Prüfung eingereichter Qualifikationsnachweise durch den Verband; keine eigene Fachprüfung.
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Die Mitgliedschaft selbst ist kein gesetzlicher Nachweis.
- BDGS, Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger
Mitgliederverzeichnis mit Fachgebieten je Mitglied.
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Einordnung als „Verbandsmitgliedschaft“ nach den eigenen Aufnahmekriterien des Verbands. Die Mitgliedschaft selbst ist kein gesetzlicher Nachweis.
- BIIS, Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen e.V.
Mitgliederliste mit Titeln und Qualifikationen.
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Einordnung als „Verbandsmitgliedschaft“. Angaben wie „ö.b.u.v.“ übernehmen wir als nicht geprüfte weitere Angabe und gleichen sie mit den Registern ab.
- SVM, Sachverständigen-Verband Mitte e.V.
Liste „Sachverständige für Immobilienbewertung“ mit Detailseiten.
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Einordnung als „Verbandsmitgliedschaft“. Verbandseigene Fachprüfungen („Geprüfte/r Sachverständige/r … (SVM)“) zeigen wir als Angabe des Verbands selbst, aber nicht als anerkannten Nachweis.
- VVS, Verband der Vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg
Mitgliederliste mit Mitgliedsart und Sachgebieten; übernommen werden Mitglieder mit Sachgebiet in Immobilienbewertung oder Gebäude/Bau.
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Ordentliche Mitglieder sind laut Verband öffentlich bestellt, außerordentliche streben die Bestellung an (Einordnung wie beim BVS). „Bestellt für“ gleichen wir gegen das Sachverständigenverzeichnis ab.
Fachlisten der Architektenkammern
Eintrag in einer Fach- oder Sachverständigenliste der Kammer. Kein Nachweis im Sinne einer Bestellung.
- Architektenkammer Niedersachsen, Sachverständigensuche
Sachverständigenliste der Kammer; übernommen werden Einträge mit Sachgebiet Bewertung bzw.
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Mieten und Pachten. Die Liste weist nicht je Eintrag aus, ob eine öffentliche Bestellung vorliegt; diese werten wir über das Sachverständigenverzeichnis aus.
- Architektenkammer Baden-Württemberg, Fachliste Sachverständigenwesen
Fachliste „Sachverständigenwesen: Immobilienbewertung“ der Kammer.
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Der Eintrag stammt von der Kammer, ist aber keine öffentliche Bestellung und keine Zertifizierung.
- Bayerische Architektenkammer, Liste zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024)
Kammerliste mit Zertifizierungsstelle und Zertifikatsnummer je Mitglied.
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Die Zertifizierung selbst ist damit nicht von der Zertifizierungsstelle bestätigt; wir gleichen sie gegen deren Register ab, soweit wir es auswerten.
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Mitgliedschaft im Ausschuss als weitere Angabe an bestehenden Profilen. Eine Funktion, kein Qualifikationsnachweis; ändert den Status nicht.
- Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Brandenburg, Mitgliederlisten
Mitgliederlisten der 16 Gutachterausschüsse im Land Brandenburg (Amtszeit 2024 bis 2028).
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Wir übernehmen nur Name und Funktion (Vorsitz, stellvertretender Vorsitz, ehrenamtliches Mitglied), ohne die Mitglieder der Finanzämter und der Verwaltung, und ordnen den Eintrag nur einer bereits erfassten Person zu, deren Name eindeutig ist und deren Standort in der Region des Ausschusses liegt. Die Mitgliedschaft ist eine Funktion, kein Qualifikationsnachweis, und ändert den Status nicht.
32Profilen zugeordnet - Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Mitgliederlisten
Mitgliederlisten der Gutachterausschüsse, die ihre Zusammensetzung mit Funktion und Beruf veröffentlichen: Lübeck, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Plön, Flensburg und Schleswig-Flensburg.
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Wir übernehmen nur Name und Funktion, ohne die Mitglieder der Finanzämter und der Verwaltung, und ordnen den Eintrag nur einer bereits erfassten Person zu, deren Name eindeutig ist und deren Standort in der Region des Ausschusses liegt. Listen, in denen sich Finanzamt- und Verwaltungsmitglieder nicht erkennen lassen, werten wir nicht aus. Die Mitgliedschaft ist eine Funktion, kein Qualifikationsnachweis, und ändert den Status nicht.
beim letzten Abruf nicht erreichbar
Öffentliche Bestellungen nach Sachgebiet
Personen mit aktiver Bestellung je Sachgebiet; wer für mehrere bestellt ist, zählt in jedem. Die Zahl öffnet die Liste.
Grundstücksbewertung anerkannter Nachweis für die Immobilienbewertung3 Sachgebiete · 1.199
Mieten und Pachten Nachweis in diesem Fachgebiet, nicht für die Wertermittlung1 Sachgebiet · 120
- 1405Mieten und Pachten120
Gebäude, Bau, Handwerk und weitere Nachweis im jeweiligen Fachgebiet36 Sachgebiete · 2.555
- 6300Schäden an Gebäuden832
- Sonstige land- und forstwirtschaftliche Bewertung · Landwirtschaftskammern und Regierungspräsidien183
- 1700Vorbeugender Brandschutz125
- 150Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau113
- 1250Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau111
- 200Akustik, Lärm- und Schallschutz108
- 750Bauphysik97
- 800Baustoffe93
- 4150Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik87
- 4550Konstruktiver Ingenieurbau (Statik)84
- 550Baubetrieb81
- 7750Wärme- und Feuchteschutz, Abdichtungen76
- 4420Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden71
- 6320Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden Gebäuden53
- 4200Holzschutz45
- 950Bauwerksabdichtung43
- 2900Fenster, Türen, Tore32
- 2750Fassaden und Aussenwandkonstruktionen30
- 1710Brand- und Explosionsursachen29
- 4250Holzbau29
- 7100Statik im Bauwesen28
- 3800Glas im Bauwesen24
- 6250Sanitärtechnik23
- 900Bautenschutz22
- 2050Dachkonstruktionen20
- 6310Mauerwerksbau17
- 5135Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen16
- 250Altbausanierung13
- 4600Innenausbau13
- 650Baugrund- und Bodenmechanik12
- 850Bautechnik11
- 3250Fliesen und Baukeramik11
- 6810Historische Bauten8
- 2420Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden7
- 5145Schadensfeststellung und Bewertung von Gebäuden5
- 1150Bergschäden an Gebäuden3
Nachweisarten
Jeder einzelne Eintrag trägt seine Art als Symbol und Farbe. Abgelaufene Einträge erscheinen abgeschwächt.
Öffentliche BestellungSachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) sowie die eigenen Listen der Regierungspräsidien Baden-Württemberg und Kassel, der Landwirtschaftskammern und der Handwerkskammern
Öffentlich-rechtliche, befristete Bestellung nach Prüfung von Sachkunde und Eignung; das Sachgebiet steht am Eintrag. In der Grundstücksbewertung (IHK-Sachgebiete 1400, 1410 und die landwirtschaftliche Grundstücksbewertung der Kammerlisten) Regelvermutung nach § 198 Abs. 2 BewG, vor Gericht bevorzugt (§ 404 Abs. 3 ZPO). Andere Sachgebiete (Mieten und Pachten, Schäden an Gebäuden, Handwerke) sind ein Nachweis im jeweiligen Fachgebiet.
Akkreditierte ZertifizierungHypZert (S, F, M), DIAZert, Sprengnetter, EIPOSCERT, IQ-Zert, izert (S, G, M)
Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle (DAkkS oder gleichwertige Stelle eines anderen EU-Mitgliedstaats), im Akkreditierungsumfang. Mit Bewertungs-Geltungsbereich der Bestellung gleichrangig (§ 198 Abs. 2 BewG, § 6 BelWertV). izert M „Mieten und Pachten“ zählt nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
ISO-Bezug ohne AkkreditierungADA InVivo BV, EUCERT
Zertifikat mit Bezug auf DIN EN ISO/IEC 17024, für das eine einschlägige Akkreditierung nicht ausgewiesen ist. Gegenüber dem Finanzamt fehlt der anerkannte Qualifikationsnachweis; es kann eher zu Rückfragen kommen.
Weitere ZertifizierungenHypZert MLV
Personenzertifizierung nach dem eigenen Programm der Stelle, außerhalb der Akkreditierung (HypZert MLV: Markt- und Beleihungswerte im Ausland). Kein anerkannter Nachweis für die Wertermittlung von Grundstücken in Deutschland.
Internationale FachanerkennungTEGoVA (REV, REV-RESI), WAVO World Recognised Valuer, RICS Registered Valuer (nur geprüfte Einreichungen)
Fachanerkennung einer internationalen Berufsorganisation nach europäischen bzw. internationalen Bewertungsstandards, mit Fortbildungspflicht. Kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG.
Staatliche Bestellung im AuslandGerichtssachverständigenliste Österreich, Fachgebiete Immobilien
Staatliche Eintragung in einem anderen Land. Keine öffentliche Bestellung in Deutschland; ob sie gegenüber deutschen Finanzämtern oder Gerichten genügt, ist nicht ausdrücklich geregelt.
MitgliedschaftenBVS, BDSF, BVFS, BDGS, SVM, VVS, BIIS, Fachlisten der Architektenkammern
Die Mitgliedschaft selbst ist kein gesetzlicher Nachweis. Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur öffentlich bestellte oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf; Anwärter zeigen wir als solche. Andere Verbände nehmen nach eigenen Kriterien bzw. nach Prüfung eingereichter Unterlagen auf.
Weitere Angaben und ihre Prüfstufe
Verbands- und Kammerprofile nennen oft mehr: Abschlüsse, Zertifikate ohne Register, Funktionen wie die Mitarbeit im Gutachterausschuss. Wir zeigen sie getrennt und mit ihrer Prüfstufe. Nur Registereinträge bestimmen den Status.
- Register der Stelle
- Bestellung, Zertifizierung oder Fachanerkennung aus der Primärquelle. Bestimmt den Status.
- Angabe der Stelle selbst
- Die Stelle nennt es selbst, etwa die Kammer die Berufsbezeichnung oder ein Verband seine eigene Prüfung. Belegt, aber kein anerkannter Nachweis.
- Nicht von uns geprüft
- Selbstauskunft in einem fremden Verzeichnis, mit Quelle und Abrufdatum. Werten wir das genannte Register aus, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei.
- Eingereicht und geprüft
- Urkunde oder Registerauszug lag uns vor (bisher für RICS), mit Prüfdatum.
Nicht übernommen werden Kontaktdaten, Straßen, Firmenangaben, Fotos, Lebensläufe und Geburtsdaten.
Wie wir Personen zusammenführen
- Seltene Nachnamen gelten bundesweit als eine Person, auch mit mehreren Standorten.
- Häufige Nachnamen (Müller, Schmidt …) führen wir nur zusammen, wenn PLZ, Ort oder PLZ-Region übereinstimmen.
- Titel und Firmenzusätze im Namensfeld („Dipl.-Ing.“, „… Immobilienbewertung“, „… & Partner“) zählen beim Abgleich nicht mit.
- Listen ohne Anschrift (WAVO, Gutachterausschüsse) legen keine eigenen Personen an. Ein Eintrag wird nur einer bereits erfassten Person mit eindeutigem Namen zugeordnet, beim Gutachterausschuss zusätzlich nur mit Standort in dessen Region; sonst verwerfen wir ihn.
Die Logik kann sich in beide Richtungen irren; gemeldete Fehler korrigieren wir von Hand. Eine Prüfung der Identität oder der Urkunden findet nicht statt. Maßgeblich ist die verlinkte Primärquelle.
Grenzen der Daten
- Ein fehlender Eintrag ist kein Beweis für fehlende Qualifikation. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle Personen, IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung.
- Zwischen zwei Abgleichen (alle zwei Wochen) können Bestellungen ablaufen oder neu erteilt werden. Verbindlich ist immer die Primärquelle.
- 1.484 Einträge haben keinen Ort, weil das Register keine Anschrift veröffentlicht. Standorte leiten wir ortsgenau aus der PLZ ab, nicht hausgenau.
- Das Sachverständigenverzeichnis enthält Bestellungen anderer Kammern und Behörden nur, soweit sie dort gemeldet sind. Ergänzend werten wir die eigenen Listen aus, die oben stehen.