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Immobiliengutachter nach Bundesland: Kammern, Zuständigkeiten und Zahlen

Aktualisiert am 19.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Redaktion Stempel-Check

Immobiliengutachter nach Bundesland, Stempel-Check Ratgeber

Die öffentliche Bestellung ist Ländersache, zuständig sind die regionalen Kammern. Für Sie als Auftraggeber zählt aber vor allem: Der Nachweis gilt bundesweit.

Wer bestellt und wo der Nachweis gilt

Öffentlich bestellt wird durch die Kammer, in deren Bezirk der Sachverständige seinen Sitz hat, für die Immobilienbewertung fast immer die regionale Industrie- und Handelskammer, in einzelnen Ländern und Sachgebieten auch Architekten-, Ingenieur- oder Landwirtschaftskammern bzw. Landesbehörden. Die Bestellung ist jedoch nicht regional beschränkt: Ein in Hamburg bestellter Sachverständiger darf auch in Bayern Gutachten erstellen. Sinnvoll ist regionale Nähe trotzdem, wegen Marktkenntnis und Anfahrt.

Zertifizierungen durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle gelten ohnehin bundesweit einheitlich.

Unterschiede zwischen den Ländern

Die Dichte anerkannter Gutachter variiert stark: In Ballungsräumen wie Berlin, Hamburg, München oder dem Rhein-Main-Gebiet ist die Auswahl groß, in ländlichen Regionen deutlich kleiner. Dort lohnt der Blick über die Landesgrenze oder in benachbarte Städte über die Übersicht nach Stadt.

Aktuelle Zahlen je Land liefert unsere Übersicht Gutachter nach Bundesland: Sie zeigt für jedes Bundesland, wie viele Sachverständige öffentlich bestellt, wie viele von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert und wie viele mit einer weiteren Qualifikation oder Verbandsmitgliedschaft gelistet sind, inklusive der Städte mit den meisten Einträgen.

So gehen Sie regional vor

  • Bundesland und Stadt in den Übersichten nach Bundesland bzw. nach Stadt wählen.
  • Auf den Status achten: „Anerkannter Nachweis für Immobilienbewertung“ steht für (öffentliche Bestellung für die Grundstücksbewertung oder akkreditierte Zertifizierung), damit sind Sie gerade gegenüber dem Finanzamt auf der sicheren Seite. Daneben gibt es den Status „Kein anerkannter Nachweis für Immobilienbewertung gefunden“. Die einzelnen Nachweise sind nach Art gefärbt: blau öffentlich bestellt, grün akkreditiert zertifiziert, amber gestrichelt ISO-Bezug ohne Akkreditierung, grau Mitgliedschaft; beim BVS setzt die ordentliche Mitgliedschaft grundsätzlich eine Bestellung oder Zertifizierung voraus (Anwärter sind noch nicht bestellt), BDSF und BVFS nehmen nach Prüfung eingereichter Nachweise auf. Maßgeblich ist immer der zugrunde liegende Nachweis, nicht die Mitgliedschaft.
  • Zwei bis drei Kandidaten kontaktieren und nach Objekt-Erfahrung fragen.
  • Vor Beauftragung den Nachweis in der Primärquelle prüfen, der Link steht auf jeder Detailseite.

Häufige Fragen

Muss der Gutachter aus meinem Bundesland kommen?

Nein. Die öffentliche Bestellung und die Zertifizierung gelten bundesweit. Regionale Marktkenntnis ist aber ein Qualitätsfaktor, fragen Sie nach Referenzen in Ihrer Gegend.

Jetzt prüfen: Geben Sie den Namen Ihres Gutachters in die Namenssuche ein oder finden Sie geprüfte Sachverständige in der Übersicht nach Stadt.

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Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.