Liste öffentlich bestellter Sachverständiger: So lesen Sie das IHK-Verzeichnis richtig
Aktualisiert am 24.02.2026 · 5 Min. Lesezeit · Redaktion Stempel-Check
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis der IHKs ist die verbindliche Quelle für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Deutschland. So finden und verstehen Sie einen Eintrag.
Was im Verzeichnis steht
Unter svv.ihk.de führen die Industrie- und Handelskammern gemeinsam rund 8.000 öffentlich bestellte Sachverständige aus über 280 Sachgebieten. Immobilienbewertung ist eines der größten Sachgebiete. Jeder Eintrag nennt Name, Bestellungskörperschaft (die bestellende Kammer), das Sachgebiet und die Kontaktdaten des Büros.
- Sachgebiet 1400, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (die klassische Immobilienbewertung)
- Sachgebiet 1405, Mieten und Pachten
- Sachgebiet 1410, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Landwirtschaft
So prüfen Sie einen Namen
- Suche nach Name oder Sachgebiet, bei Bedarf mit Umkreis.
- Achten Sie auf das exakte Sachgebiet: Ein für „Schäden an Gebäuden“ bestellter Sachverständiger ist nicht automatisch für die Wertermittlung bestellt.
- Der Bestellungstenor beschreibt den genauen Umfang der Bestellung, er steht auch auf dem Rundstempel.
- Kein Eintrag? Dann liegt keine aktuelle öffentliche Bestellung vor, auch wenn die Website des Anbieters etwas anderes suggeriert.
Was Stempel-Check ergänzt
Stempel-Check liest das IHK-Verzeichnis für die Immobilien-Sachgebiete regelmäßig aus und kombiniert es mit den Verzeichnissen der Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. So sehen Sie auf einen Blick, ob eine Person zusätzlich zertifiziert ist oder ob umgekehrt nur eine Verbandsmitgliedschaft vorliegt. Die vollständige Liste finden Sie unter Liste öffentlich bestellter Sachverständiger für Immobilien, verbindlich bleibt das IHK-Register.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist das IHK-Verzeichnis?
Die Kammern pflegen ihre Einträge fortlaufend; erloschene Bestellungen werden entfernt. Stempel-Check gleicht seinen Bestand alle zwei Wochen ab, im Zweifel gilt das Register.
Warum finde ich einen Gutachter nicht, obwohl er „vereidigt“ sei?
Entweder ist die Bestellung erloschen, sie bezieht sich auf ein anderes Sachgebiet oder es lag nie eine öffentliche Bestellung vor. Fragen Sie nach der Bestellungsurkunde.
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Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.