Nachweis · Öffentliche Bestellung · Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke, Hofstellen und Gebäude
Öffentlich bestellte Sachverständige: Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke, Hofstellen und Gebäude
Laut Sachverständigenlisten der Landwirtschaftskammern und Regierungspräsidien. Eine Bestellung für dieses Sachgebiet zählt als anerkannter Nachweis für die Immobilienbewertung. Alle öffentlich bestellten Sachverständigen · alle Sachgebiete
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ö.b.u.v.öffentliche Bestellung durch eine Kammer (blau)
↗Primärquelle: IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de)Seite 1 von 1 · alphabetisch
Anerkannter Nachweis Anderes Fachgebiet oder Ausland Kein anerkannter Nachweis gefundenWas der Status bedeutet ›
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