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Nachweis · Öffentliche Bestellung · Mieten und Pachten

Öffentlich bestellte Sachverständige: Mieten und Pachten

Alle Sachgebiete der Gruppe laut bundesweitem Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de). Eine Bestellung nur für Mieten und Pachten ist ein anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, betrifft aber nicht die Wertermittlung von Grundstücken. Alle öffentlich bestellten Sachverständigen · alle Sachgebiete

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ö.b.u.v.öffentliche Bestellung durch eine Kammer (blau)
Primärquelle: IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de)

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