Anerkannter Nachweis
Andreas Knapp
Ist Andreas Knapp öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, beides. Andreas Knapp ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ und zusätzlich von einer akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe LF). Beides gilt als anerkannter Nachweis für Immobilienbewertung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungDIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe LF„Zertifizierter Sachverständiger DIAZert(LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten“läuft in 118 Tagen abbis 01.03.2027
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Zertifizierter Sachverständiger DIAZert(LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten“ · Stufe LF
- Status
- gültig · gültig bis 01.03.2027
- Register
- DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Bonn)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer Bonn
- Status
- im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BVS (Berufsverband)„Immobilienbewertung“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf. Die Bestellung selbst ist oben unter „Öffentliche Bestellung“ aufgeführt.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
- Fachbereich laut Verband
- „Immobilienbewertung“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) · Datenstand 29.10.2026
Recognised European Valuer (REV, TEGoVA)„REV – Recognised European Valuer“im Register eingetragen
Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).
- Art des Nachweises
- Internationale Fachanerkennung
- Anerkannt für
- „REV – Recognised European Valuer“ · Recognised European Valuer, Immobilienbewertung nach European Valuation Standards
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- TEGoVA – The European Group of Valuers’ Associations (Register „Recognised valuers“) · Datenstand 29.10.2026
Mitglied im BDGS (Berufsverband)„Von der IHK Bonn / Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken / Inhaber Verbandssiegel BDGS“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
- Fachbereich laut Verband
- „Von der IHK Bonn / Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken / Inhaber Verbandssiegel BDGS“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)
- Öffentliche Bestellung (laut Angabe)Eintrag im Sachverständigenverzeichnis vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BDGS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“
Zertifikate
- Recognised European Valuer (REV)Eintrag im Register (TEGoVA REV) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „REV Recognised European Valuer (TEGoVA)“
Weitere Gutachter in Bonn
Alle 27 ›- Andreas NaumannAnerkannter Nachweis · 53175 BonnAkkreditiert HypZert F
- Björn HöverAnerkannter Nachweis · 53115 BonnAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Björn Martin EsserAnerkannter Nachweis · 53175 BonnAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Dr. Erich SchechnerAnerkannter Nachweis · 53179 Bonn · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LSö.b.u.v. Grundstücksbewertung+ 3 weitere Einträge
- Dr. Heinz Peter JennissenAnerkannter Nachweis · 53127 Bonn · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LFö.b.u.v. Grundstücksbewertung · Grundstücksbewertung Landwirtschaft · Grundstücksbewertung Landwirtschaft+ 3 weitere Einträge
- Eva LangendonkAnerkannter Nachweis · 53225 BonnAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe S
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.