DAkkS-akkreditierte Stelle: Was das bedeutet und welche Zertifizierungsstellen dazugehören
Aktualisiert am 15.07.2026 · 6 Min. Lesezeit · Redaktion Stempel-Check
Bei Immobiliengutachtern taucht immer wieder der Zusatz „nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle zertifiziert“ auf. Dieser Zusatz ist entscheidend: Nicht jedes „ISO-17024-Zertifikat“ wird in Deutschland anerkannt, sondern nur eines von einer Stelle, die die staatliche Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) überwacht. Was dahintersteckt und wer dazugehört.
Was ist die DAkkS?
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt hoheitlich auf Grundlage der EU-Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) und ist die einzige Stelle in Deutschland, die Konformitätsbewertungsstellen, also Labore, Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen, offiziell akkreditieren darf. Gesellschafter sind unter anderem der Bund und die Länder.
Akkreditierung heißt: Die DAkkS bestätigt und überwacht laufend, dass eine Stelle fachlich kompetent, unabhängig und nach festen Regeln arbeitet. Für Personenzertifizierungen ist der Maßstab die Norm DIN EN ISO/IEC 17024.
Warum „akkreditiert“ der entscheidende Zusatz ist
„ISO 17024“ allein ist kein Gütesiegel. Eine Zertifizierungsstelle kann behaupten, „nach ISO 17024“ zu arbeiten, ohne dafür akkreditiert zu sein. Erst die Akkreditierung durch die DAkkS (oder eine gleichwertige Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Staates) macht das Zertifikat zu einem belastbaren, staatlich abgesicherten Nachweis.
Genau darauf stellen die einschlägigen Vorschriften ab: § 198 Abs. 2 Bewertungsgesetz erkennt für den Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts Gutachten von Personen an, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige bestellt oder zertifiziert sind. Auch die Beleihungswertermittlungsverordnung (§ 6 BelWertV) vermutet die Qualifikation bei genau diesen Personen. Fehlt die Akkreditierung, greift diese Regelvermutung nicht, dazu welche Stellen mit „ISO 17024“ werben, ohne dass wir eine einschlägige Akkreditierung feststellen konnten, siehe Zertifizierungsstellen ohne DAkkS-Akkreditierung.
Diese Stellen sind für Immobilienbewertung akkreditiert
Für die Personenzertifizierung von Immobiliengutachtern nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind in Deutschland unter anderem die folgenden Stellen DAkkS-akkreditiert. Stempel-Check liest ihre öffentlichen Verzeichnisse regelmäßig aus:
| Zertifizierungsstelle | Trägerschaft | Schwerpunkt | Gutachter bei Stempel-Check |
|---|---|---|---|
| HypZert | Gesellschaft der Spitzenverbände der deutschen Finanzwirtschaft | Beleihungs- und Marktwert (Stufen F, S, M, MLV) | HypZert-Gutachter |
| DIAZert | DIA Consulting AG | Immobilienbewertung, mit Gültigkeitsdatum | DIAZert-Gutachter |
| Sprengnetter | Sprengnetter Zertifizierung GmbH | Immobilienbewertung (Stufen S, WG, AI) | Sprengnetter-Gutachter |
| EIPOSCERT | EIPOS GmbH (TU Dresden nahe) | Marktwertermittlung von Immobilien | EIPOSCERT-Gutachter |
| IQ-Zert | IQ-Zert Zertifizierungsstelle | Immobilien-Wertermittlung | IQ-Zert-Gutachter |
| izert | Hochschule Anhalt | Immobilienbewertung | izert-Gutachter |
So prüfen Sie die Akkreditierung selbst
- Die DAkkS führt eine öffentliche Datenbank akkreditierter Stellen unter dakks.de. Dort lässt sich jede Zertifizierungsstelle mit ihrem Akkreditierungsumfang nachschlagen.
- Jede akkreditierte Stelle führt eine DAkkS-Akkreditierungsnummer und darf das DAkkS-Symbol verwenden, seriöse Stellen weisen beides aus.
- Auf dem Zertifikat des Gutachters sollten die Norm (DIN EN ISO/IEC 17024), die ausstellende Stelle und ein Gültigkeitszeitraum stehen.
- Im Zweifel den Namen bei Stempel-Check in die Namenssuche eingeben, wir verlinken jeden Nachweis direkt zur Primärquelle der akkreditierten Stelle.
Öffentliche Bestellung als zweiter anerkannter Weg
Neben der Zertifizierung durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle steht die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) durch eine Industrie- und Handelskammer. Sie ist selbst keine „DAkkS-Akkreditierung“, zählt aber als „staatlich anerkannte Stelle“ im Sinne von § 198 BewG gleichrangig. Viele Gutachter haben beides. Was die Unterschiede sind, erklärt der Ratgeber Bestellt, zertifiziert oder Mitglied.
Häufige Fragen
Ist jede Stelle, die „ISO 17024“ auf das Zertifikat schreibt, auch akkreditiert?
Nein. Entscheidend ist die Akkreditierung durch die DAkkS (oder eine gleichwertige EU-Akkreditierungsstelle). Ein Zertifikat „nach ISO 17024“ ohne Akkreditierung ist kein anerkannter Nachweis; Finanzamt, Gericht und Banken erkennen es in der Regel nicht an.
Zählt eine Zertifizierung aus dem Ausland?
Akkreditierungen von Akkreditierungsstellen, die dem europäischen bzw. internationalen Abkommen (EA-MLA / ILAC) angehören, sind grundsätzlich gleichwertig. Bei rein privaten „internationalen“ Zertifikaten ohne solche Akkreditierung fehlt die Anerkennung in Deutschland.
Wird eine öffentliche Bestellung von der DAkkS akkreditiert?
Nein. Die öffentliche Bestellung erfolgt durch die IHK auf Grundlage von § 36 GewO. Sie ist ein eigener, staatlich anerkannter Weg und steht in § 198 BewG gleichrangig neben der DAkkS-akkreditierten Zertifizierung.
Weiterlesen
- „ISO 17024“ ohne DAkkS-Akkreditierung: Wann ein Zertifikat kein Nachweis ist
- Welche Zertifizierung braucht ein Immobiliengutachter und was zählt vor dem Finanzamt?
- HypZert-Zertifizierung erklärt: Was die Stufen F, S, M und MLV bedeuten
- Öffentlich bestellt, zertifiziert oder Verbandsmitglied: der Unterschied im Vergleich
Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.