„ISO 17024“ ohne DAkkS-Akkreditierung: Wann ein Zertifikat kein Nachweis ist
Aktualisiert am 05.08.2026 · 6 Min. Lesezeit · Redaktion Stempel-Check
Auf Gutachten und Websites steht oft „zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024“. Das klingt nach dem gesetzlich anerkannten Nachweis, ist aber nur die halbe Aussage. Entscheidend ist nicht, ob jemand ein „ISO-17024-Zertifikat“ hat, sondern ob die ausstellende Zertifizierungsstelle für dieses Programm akkreditiert ist, in Deutschland durch die DAkkS. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied und sammelt Stellen, deren einschlägige Akkreditierung wir nicht verifizieren konnten.
„Zertifiziert“ ist nicht „akkreditiert zertifiziert“
Zwei Aussagen, die oft verwechselt werden: „nach ISO 17024 zertifiziert“ heißt nur, dass eine Stelle eine Person nach dieser Norm geprüft hat. „Von einer nach ISO 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert“ heißt zusätzlich, dass eine staatliche Akkreditierungsstelle die Kompetenz genau dieser Zertifizierungsstelle für genau dieses Programm bestätigt und laufend überwacht. Erst das Zweite ist der Nachweis, auf den sich das Gesetz stützt.
Die DAkkS stellt das in ihrer amtlichen Mitteilung vom 30.12.2024 klar: Ein Zertifikat für die Wertermittlung von Grundstücken muss das Akkreditierungssymbol tragen; ein Zertifikat ohne Akkreditierungssymbol solle „nicht als Kompetenznachweis akzeptiert werden“. Was eine akkreditierte Stelle ausmacht, erklärt der Ratgeber DAkkS-akkreditierte Stelle.
Ausländische Stellen: EU ja (mit Bedingung), Drittstaat nein
Akkreditierung ist eine hoheitliche Aufgabe, die je EU-Staat nur die zuständige nationale Akkreditierungsstelle erbringen darf (VO (EG) 765/2008). Für Zertifikate ausländischer Stellen gilt laut DAkkS:
- EU-/EWR-Stelle: grundsätzlich gleichwertig zur DAkkS, aber nur, wenn der Akkreditierungs-Geltungsbereich ausdrücklich die Kompetenz für das deutsche Recht abdeckt (Kenntnisse des BewG und der ImmoWertV).
- Drittstaat (außerhalb EU/EWR, z. B. Großbritannien, USA): Zertifikate von dort akkreditierten Stellen entsprechen nicht der VO (EG) 765/2008 und können nicht als akkreditiert anerkannt werden.
- „Akkreditierung“ durch eine private Stelle, die nicht die zuständige nationale Akkreditierungsstelle ist, zählt nicht.
Stellen, deren einschlägige Akkreditierung wir nicht verifizieren konnten
Die folgende Übersicht nennt Zertifizierungsstellen, die mit „ISO 17024“ werben, für die wir aber keine für die deutsche Grundstückswertermittlung einschlägige DAkkS- oder gleichwertige EU-Akkreditierung feststellen konnten. Das ist kein Vorwurf gegen die Stellen und keine Aussage über die fachliche Arbeit einzelner Gutachter, es geht allein um die Anerkennung als gesetzlicher Nachweis in Deutschland. Wir erweitern die Liste laufend.
| Zertifizierungsstelle | Sitz | Eigenangabe | Akkreditierung für Grundstückswertermittlung (Stand unserer Prüfung) |
|---|---|---|---|
| Ada InViva BV | Niederlande (EU) | Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 | Nicht verifiziert; im Verfahren vor dem FG Münster von der Finanzverwaltung ausdrücklich bestritten |
| European Certification CYF (EUCERT) | Cardiff, Großbritannien (Drittstaat) | Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 | Als Drittstaat-Akkreditierung nicht anerkennungsfähig; DAkkS-/EU-Akkreditierung nicht verifiziert |
Ada InViva BV (Niederlande)
Ada InViva BV ist eine niederländische Zertifizierungsstelle, die Personen nach eigenen Angaben nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Da die Niederlande EU-Mitglied sind, kann eine solche Zertifizierung grundsätzlich anerkennungsfähig sein, aber nur, wenn eine gültige Akkreditierung (in den Niederlanden durch die Raad voor Accreditatie, RvA) vorliegt, deren Geltungsbereich ausdrücklich die Grundstückswertermittlung nach deutschem Recht umfasst. Eine solche einschlägige Akkreditierung konnten wir nicht verifizieren.
In einem finanzgerichtlichen Verfahren spielte das bereits eine Rolle: Vor dem Finanzgericht Münster (Urteil vom 02.04.2025, Az. 14 K 654/23 E) hatte ein Sachverständiger ein ISO-17024-Zertifikat von Ada InViva vorgelegt. Die Finanzverwaltung vertrat ausdrücklich die Auffassung, Ada InViva sei keine akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Wertermittlung von Grundstücken. Das Gericht musste die Akkreditierungsfrage nicht entscheiden, weil es für die verkürzte Gebäude-Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG allein auf die konkrete Sachkunde des Gutachters abstellte, nicht auf eine formale Zertifizierung.
Wichtig einzuordnen: Dieses Urteil betrifft die AfA/Restnutzungsdauer, wo keine Zertifizierung vorgeschrieben ist. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts beim Finanzamt nach § 198 BewG (Erbschaft/Schenkung) kommt es dagegen gerade auf die akkreditierte Zertifizierung oder die öffentliche Bestellung an, dort hilft ein nicht anerkanntes Zertifikat nicht weiter.
Bei Stempel-Check gelistete Personen mit Ada-InViva-Zertifikat (Bereich „Wert“): Übersicht Ada InViva.
European Certification CYF / EUCERT (Großbritannien)
European Certification CYF (EUCERT) ist eine international tätige Zertifizierungsstelle mit Sitz in Cardiff, Großbritannien. Sie besteht nach eigenen Angaben seit 2007, bezeichnet sich als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 und führt ein öffentliches Zertifiziertenverzeichnis; Personenzertifikate sind nach eigenen Angaben rund drei Jahre gültig, mit anschließender Rezertifizierung.
Für die Anerkennung in Deutschland ist entscheidend: Großbritannien ist seit dem Brexit ein Drittstaat. Nach der amtlichen Mitteilung der DAkkS können Zertifikate, die auf einer Akkreditierung aus einem Drittstaat beruhen, nicht als akkreditiert anerkannt werden. Eine Akkreditierung des Programms Immobilienbewertung durch die DAkkS oder eine gleichwertige EU-Akkreditierungsstelle konnten wir nicht verifizieren; die von EUCERT genannte Bestätigung stammt nicht von einer nationalen Akkreditierungsstelle im Sinne der VO (EG) 765/2008.
Bei Stempel-Check gelistete Personen mit EUCERT-Zertifikat im Bereich Immobilienbewertung: Übersicht EUCERT.
So prüfen Sie es in zwei Minuten
- Zertifikat zeigen lassen und auf das Akkreditierungssymbol samt Registrierungsnummer achten (DAkkS oder eine EU-Akkreditierungsstelle).
- Die Stelle in der öffentlichen DAkkS-Datenbank akkreditierter Stellen (dakks.de) nachschlagen, mit dem Geltungsbereich „Sachverständige/Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken“.
- Bei EU-Auslandsstellen prüfen, ob der Geltungsbereich ausdrücklich deutsches Recht (BewG/ImmoWertV) nennt.
- Im Zweifel den Namen bei Stempel-Check in die Namenssuche eingeben, wir verlinken jeden anerkannten Nachweis zur Primärquelle.
Häufige Fragen
Bedeutet „nicht verifiziert“, dass die Zertifikate wertlos sind?
Nein. Es bedeutet, dass wir keine für die deutsche Grundstückswertermittlung einschlägige DAkkS- oder gleichwertige EU-Akkreditierung feststellen konnten. Für Zwecke, bei denen das Gesetz eine akkreditierte Zertifizierung oder öffentliche Bestellung verlangt (z. B. § 198 BewG), sollte man sich darauf nicht verlassen. Über die fachliche Qualität einzelner Gutachter ist damit nichts gesagt.
Eine Stelle fehlt oder eine Angabe ist überholt, was tun?
Akkreditierungen ändern sich. Wenn Sie eine belastbare Quelle haben (etwa einen Eintrag in der DAkkS- oder einer EU-Akkreditierungsdatenbank), die eine einschlägige Akkreditierung belegt oder widerlegt, melden Sie uns das über die Kontaktseite. Wir prüfen und aktualisieren.
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Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.