Anerkannter Nachweis
Andreas Rau
79115 Freiburg · Baden-Württemberg
Ist Andreas Rau öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Andreas Rau ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert F). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (F): finanzwirtschaftliche Zwecke, alle Objektarten„HypZert F“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert F“ · Markt- und Beleihungswerte, alle Objektarten
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Freiburg
Alle 26 ›- Christina GüntherAnerkannter Nachweis · 79104 Freiburg · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe FInternational TEGoVA REV
- Christine SchemmerAnerkannter Nachweis · 79111 FreiburgAkkreditiert DIAZert · Stufe LF
- Claudia RufAnerkannter Nachweis · 79098 FreiburgAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Daniel BuchholzAnerkannter Nachweis · 79104 FreiburgAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Dirk SchemmerAnerkannter Nachweis · 79111 FreiburgAkkreditiert DIAZertö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Dr. Luise WohlhageAnerkannter Nachweis · 79098 FreiburgAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.