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Anerkannter Nachweis

Anne-Kathrin Borowski

2 Standorte: 53721 Siegburg · 01665 Klipphausen

Ist Anne-Kathrin Borowski öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, öffentlich bestellt. Anne-Kathrin Borowski ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ (IHK Dresden). Eine zusätzliche Zertifizierung ist daneben nicht nötig.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Dresden)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer Dresden
Status
im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗

Weitere Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Mitglied im BVS (Berufsverband)„Immobilienbewertung“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf. Die Bestellung selbst ist oben unter „Öffentliche Bestellung“ aufgeführt.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
Fachbereich laut Verband
„Immobilienbewertung“
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge BVS →

Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Zertifikate

  • HypZert-Zertifizierung (F)in dem von uns ausgewerteten Register (HypZert) kein passender Eintrag gefundennicht von uns geprüft laut BVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Immobiliengutachterin für finanzwirtschaftliche Zwecke CIS HypZert (F)“

Abschlüsse und Titel

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