Anerkannter Nachweis
Bernd Buschmeier
Ist Bernd Buschmeier öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Bernd Buschmeier ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (IQ-Zert Stufe B1, HypZert F). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungIQ-Zert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe B1„Sachverständige/er und Prüfer für die Marktwertermittlung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Sachverständige/er und Prüfer für die Marktwertermittlung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien“ · Stufe B1
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- IQ-Zert · Datenstand 29.10.2026
HypZert (F): finanzwirtschaftliche Zwecke, alle Objektarten„HypZert F“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert F“ · Markt- und Beleihungswerte, alle Objektarten
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusWorld Recognised Valuer (WRV, WAVO)„Real Estate Valuation“im Register eingetragen
Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).
- Art des Nachweises
- Internationale Fachanerkennung
- Anerkannt für
- „Real Estate Valuation“ · World Recognised Valuer, Fachgebiet laut WAVO-Liste „Real Estate Valuation“
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- WAVO – World Association of Valuation Organisations (Liste „WAVO World Recognised Valuer“) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Abschlüsse und Titel
Weitere Gutachter in Münster
Alle 42 ›- Cathrin StahlAnerkannter Nachweis · 48151 MünsterAkkreditiert HypZert F
- Conny H. J. PlittAnerkannter Nachweis · 48157 Münsterö.b.u.v. GrundstücksbewertungVerband BVS · Mitglied
- Daniela LangeAnerkannter Nachweis · 48143 Münster · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LSVerband BVS · Anwärter (Bestellung angestrebt)
- Dieter GnewuchAnerkannter Nachweis · 48155 Münsterö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Dirk EsselmannAnerkannter Nachweis · 48147 Münster · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LFVerband BVS · Mitglied · BIIS · Mitglied
- Dirk KreyenborgAnerkannter Nachweis · 48149 Münsterö.b.u.v. GrundstücksbewertungVerband BVS · Mitglied
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.