Anerkannter Nachweis
Christian David Bachem
56068 Koblenz · Rheinland-Pfalz
Ist Christian David Bachem öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Christian David Bachem ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (Sprengnetter Zert Stufe S). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungSprengnetter Zertifizierung (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe S (Standardimmobilien)„ZIS Sprengnetter Zert (S)“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „ZIS Sprengnetter Zert (S)“ · Stufe S: Standardimmobilien
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- Sprengnetter Zertifizierung GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Koblenz
Alle 19 ›- Günter JöschAnerkannter Nachweis · 56075 KoblenzAkkreditiert DIAZert · Stufe LSOhne Akkr. ADA InVivo
- Ina RuderAnerkannter Nachweis · 56068 KoblenzAkkreditiert HypZert SVerband BIIS · Mitglied
- Kai-Sebastian WolffAnerkannter Nachweis · 56068 KoblenzAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe S
- Karl-Heinz SchmitzAnerkannter Nachweis · 56068 Koblenzö.b.u.v. Grundstücksbewertungö.b.u.v. Schäden an Gebäuden
- Maik GödertAnerkannter Nachweis · 56068 KoblenzAkkreditiert HypZert SVerband BIIS · Mitglied
- Peter EbelingAnerkannter Nachweis · 56068 Koblenz · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LFInternational TEGoVA REV
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.