Anerkannter Nachweis
Diana Tonnius
Ist Diana Tonnius öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Diana Tonnius ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe LS). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungDIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe LS„Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) Zertifiziert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien“gültigbis 31.07.2030
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) Zertifiziert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien“ · Stufe LS
- Status
- gültig · gültig bis 31.07.2030
- Register
- DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BDGS (Berufsverband)„Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten / Immobilienfachwirtin (IHK)“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
- Fachbereich laut Verband
- „Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten / Immobilienfachwirtin (IHK)“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Abschlüsse und Titel
Weitere Gutachter in Hamburg
Alle 122 ›- Dieter GontarskiAnerkannter Nachweis · 21039 Hamburgö.b.u.v. Grundstücksbewertungö.b.u.v. Mieten und Pachten+ 1 weiterer Eintrag
- Dorit von RönneAnerkannter Nachweis · 22607 Hamburg · 2 Standorteö.b.u.v. Grundstücksbewertungö.b.u.v. Mieten und Pachten
- Dr. Katja FrontzkowskiAnerkannter Nachweis · 22359 Hamburg · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LFö.b.u.v. Grundstücksbewertung+ 2 weitere Einträge
- Fabian BorgsAnerkannter Nachweis · 22083 HamburgAkkreditiert EIPOSCERT
- Florian PossehlAnerkannter Nachweis · 22769 HamburgAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Frank GohdeAnerkannter Nachweis · 20354 HamburgAkkreditiert HypZert F
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.