Anerkannter Nachweis
Dieter Hirschmann
Ist Dieter Hirschmann öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Dieter Hirschmann ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert S). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (S): Standardobjekte„HypZert S“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert S“ · Standardobjekte
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Berlin
Alle 226 ›- Dirk KlingebielAnerkannter Nachweis · 10785 BerlinAkkreditiert HypZert F · HypZert MInternational WAVO WRV
- Dirk RothAnerkannter Nachweis · 10707 Berlin · 2 StandorteAkkreditiert EIPOSCERTVerband BVS · Mitglied · VVS · Mitglied
- Doreen WolfAnerkannter Nachweis · 10557 BerlinAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe S
- Dorit KraußAnerkannter Nachweis · 10553 BerlinAkkreditiert HypZert Fö.b.u.v. Grundstücksbewertung+ 4 weitere Einträge
- Dorit SchrottenbacherAnerkannter Nachweis · 12683 BerlinAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Dr. Michael BurgAnerkannter Nachweis · 15537 Grünheide · 2 StandorteAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe SVerband BVS · Anwärter (Bestellung angestrebt) · VVS · Anwärter (Bestellung angestrebt)
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.