Dipl.-Ing. (FH) Andreas Fischer

31141 Hildesheim · Niedersachsen
Stempel-Check Prüfung · 11.09.2026Dipl.-Ing. (FH) Andreas FischerZertifikat nach DIN EN ISO/IEC 170241, aber nicht von einer DAkkS-akkreditierten Stelle

Ist Dipl.-Ing. (FH) Andreas Fischer ein zertifizierter Immobiliengutachter?

Nicht (finanzamtsfest) nachgewiesen. Es liegt ein Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024 vor, jedoch nicht von einer in Deutschland DAkkS-akkreditierten Stelle; eine öffentliche Bestellung liegt ebenfalls nicht vor. Für finanzamts- und gerichtsfeste Wertgutachten ist das in der Regel nicht ausreichend; wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt direkt einen bestellten oder akkreditiert zertifizierten Gutachter.

Kein anerkannter Nachweis

Zertifikat ohne (verifizierte) DAkkS-Akkreditierung

Hier wird ein Zertifikat „nach DIN EN ISO/IEC 17024“ geführt, das nicht von einer in Deutschland DAkkS-akkreditierten Stelle stammt bzw. dessen einschlägige Akkreditierung wir nicht verifizieren konnten. Für ein finanzamts- und gerichtsfestes Wertgutachten ist das in der Regel nicht ausreichend. Warum die Akkreditierung entscheidend ist: Zertifizierungsstellen ohne DAkkS-Akkreditierung.

Häufige Fragen zu diesem Eintrag

Welche Nachweise sind für ein finanzamts- und gerichtsfestes Gutachten relevant?

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) durch eine IHK sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle (z. B. HypZert, DIAZert). Eine reine Berufsverbands-Mitgliedschaft ersetzt diese Nachweise nicht. Auch wo das Gesetz keine Qualifikation vorschreibt (etwa bei Restnutzungsdauer-Gutachten oder der Kaufpreisaufteilung), empfehlen wir, direkt einen bestellten oder zertifizierten Gutachter zu beauftragen: Die Annahmechance ist deutlich höher, und ein zurückgewiesenes Gutachten müsste sonst ein zweites Mal bezahlt werden. Mehr im Ratgeber →

Wo finde ich weitere DIN-ISO-zertifizierte und öffentlich bestellte Gutachter?

In den Übersichten nach Stadt und nach Bundesland — etwa Gutachter in Hildesheim.

Sind Angaben unrichtig oder veraltet?

Verbindlich ist immer die Primärquelle, die bei jedem Nachweis verlinkt ist. Korrekturen oder Widerspruch: Eintrag korrigieren oder widersprechen.

1 Gemeint ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle – etwa HypZert, DIAZert, Sprengnetter, EIPOSCERT, IQ-Zert oder izert. Nur diese von der staatlichen Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) überwachten Zertifikate gelten in Deutschland als Nachweis, z. B. nach § 198 BewG. Andere Anbieter stellen zwar ebenfalls „ISO-17024"-Zertifikate aus, sind hierzulande aber nicht akkreditiert und werden von Finanzamt, Gericht und Banken regelmäßig nicht anerkannt (Beispiele).

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