Kein anerkannter Nachweis
Francesco Basanisi
71522 Backnang · Baden-Württemberg
Ist Francesco Basanisi öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Kein anerkannter Nachweis gefunden. Eingetragen ist Francesco Basanisi bei BDSF, EUCERT, aber weder öffentlich bestellt noch von einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung zertifiziert. Lassen Sie sich vor der Beauftragung einen Nachweis zeigen.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungGefundene Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BDSF (Berufsverband)„Sachverständiger für Schäden an Gebäuden“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Aufnahme nach Prüfung eingereichter Qualifikationsnachweise durch den Verband (beim BDSF: Glaubhaftmachung einer überdurchschnittlichen Qualifikation, Entscheidung des Vorstands); keine eigene Fachprüfung, keine öffentliche Bestellung oder akkreditierte Zertifizierung. Fachbereich laut Verband „Sachverständiger für Schäden an Gebäuden“: nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Mitgliedschaft nach Nachweisprüfung
- Fachbereich laut Verband
- „Sachverständiger für Schäden an Gebäuden“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF) · Datenstand 29.10.2026
Zertifikat der European Certification (EUCERT), Cardiff„die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“gültigbis 28.10.2027
Warum es nicht zählt: Zertifizierung nach dem Programm der Stelle; eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist nicht ausgewiesen.
- Art des Nachweises
- ISO-Bezug ohne Akkreditierung · Sonstige Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“
- Angabe des EUCERT
- Zert.-Nr. 1-24-1145
- Status
- gültig · gültig bis 28.10.2027
- Register
- European Certification (EUCERT), Cardiff · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Zertifikate
- IQ-Zert-Zertifizierungin dem von uns ausgewerteten Register (IQ-Zert) kein passender Eintrag gefundennicht von uns geprüft laut BDSF, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „IQ-ZERT zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen“
Abschlüsse und Titel
Weiterbildung und Prüfungen
Spezialgebiete
- Bauschadensgutachten
- Baubegleitung und Qualitätssicherung
- Verkehrswertgutachten
- Energieberatung
nicht von uns geprüft laut BDSF, Stand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Backnang
Alle in Baden-Württemberg ›Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.