Anderes Fachgebiet
Friedhelm Löschmann
45219 Essen · Nordrhein-Westfalen
Ist Friedhelm Löschmann öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, für ein anderes Fachgebiet. Friedhelm Löschmann hat einen anerkannten Nachweis für „Konstruktiver Ingenieurbau (Statik)“ und „Statik im Bauwesen“. Für die Wertermittlung von Grundstücken haben wir keinen Nachweis gefunden.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungAnerkannte Nachweise in anderen Fachgebieten
02 · zählen nicht für ImmobilienbewertungÖffentlich bestellt und vereidigt (IHK für Essen, Mülheim a.d.R., Oberhausen zu Essen)Sachgebiet „Konstruktiver Ingenieurbau (Statik)“eingetragen
Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Konstruktiver Ingenieurbau (Statik)“ · Sachgebiet 4550: Konstruktiver Ingenieurbau (Statik)
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim a.d.R., Oberhausen zu Essen
- Status
- eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK für Essen, Mülheim a.d.R., Oberhausen zu Essen)Sachgebiet „Statik im Bauwesen“eingetragen
Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Statik im Bauwesen“ · Sachgebiet 7100: Statik im Bauwesen
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim a.d.R., Oberhausen zu Essen
- Status
- eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Abschlüsse und Titel
Weitere Gutachter in Essen
Alle 32 ›- Alexander GipmannAnerkannter Nachweis · 45130 EssenAkkreditiert HypZert F
- Bernd-Michael LinkAnerkannter Nachweis · 45219 EssenAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Bettina KuchenbeckerAnerkannter Nachweis · 45219 EssenAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe S
- Carsten WeberAnerkannter Nachweis · 45131 EssenAkkreditiert HypZert F
- Dirk HorstAnerkannter Nachweis · 45276 EssenAkkreditiert HypZert F
- Evgenia LiadskiAnerkannter Nachweis · 45327 EssenAkkreditiert HypZert S
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.