Kein anerkannter Nachweis
Gerald Stocker MBA
Ist Gerald Stocker MBA öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Kein anerkannter Nachweis gefunden. Eingetragen ist Gerald Stocker MBA bei BDGS, aber weder öffentlich bestellt noch von einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung zertifiziert. Lassen Sie sich vor der Beauftragung einen Nachweis zeigen.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungGefundene Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BDGS (Berufsverband)„Immobiliengutachter HypZert für Beleihungswertermittlungen - CIS HypZert(MLV). Zertifiziert auf Grundlage von ISO / IEC 17024 durch HypZert GmbH / Zertifizierter Sachverständiger für / Immobilienbewertung ImmoZert. Zertifiziert auf Grundlage von EN-…“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
- Fachbereich laut Verband
- „Immobiliengutachter HypZert für Beleihungswertermittlungen - CIS HypZert(MLV). Zertifiziert auf Grundlage von ISO / IEC 17024 durch HypZert GmbH / Zertifizierter Sachverständiger für / Immobilienbewertung ImmoZert. Zertifiziert auf Grundlage von EN-…“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) · Datenstand 29.10.2026
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS)Berufsstatus · RICS · MRICS (Angabe im Register)laut Register
Warum es nicht zählt: Mitgliedsgrad der Royal Institution of Chartered Surveyors laut Angabe im Registereintrag; Mitgliedschaft ist kein Registered-Valuer-Status. Nicht bei RICS geprüft.
- Herkunft
- Angabe im Namensfeld des Registers · laut Angabe im Registereintrag (BDGS); nicht gesondert geprüft
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)
- Staatliche Eintragung im Ausland: Gerichtssachverständiger (Österreich)Register (Gerichts-SV Österreich) war beim letzten Abruf nicht erreichbar, Abgleich folgt beim nächsten Datenstandnicht von uns geprüft laut BDGS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Vom Landesgericht Wiener Neustadt allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter“
Zertifikate
- HypZert-Zertifizierung (F)in dem von uns ausgewerteten Register (HypZert) kein passender Eintrag gefundennicht von uns geprüft laut BDGS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Immobiliengutachter HypZert für Beleihungswertermittlungen - CIS HypZert(MLV). Zertifiziert auf Grundlage von ISO“
- HypZert-Zertifizierungin dem von uns ausgewerteten Register (HypZert) kein passender Eintrag gefundennicht von uns geprüft laut BDGS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „IEC 17024 durch HypZert GmbH“
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.