Guido Manheller
Ist Guido Manheller ein zertifizierter Immobiliengutachter?
Nicht nachgewiesen. Es liegt nur eine Berufsverbands-Mitgliedschaft vor, keine öffentliche Bestellung und keine DIN-ISO-Zertifizierung. Für finanzamts- und gerichtsfeste Wertgutachten ist das in der Regel nicht ausreichend; wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt direkt einen bestellten oder zertifizierten Gutachter.
Mitgliedschaft in Berufsverbänden
Eine Verbandsmitgliedschaft ist ein Netzwerk- und Fortbildungssignal, aber kein staatlich anerkannter Qualifikationsnachweis. Maßgeblich für ein finanzamts- und gerichtsfestes Gutachten sind die oben genannten Nachweise (ö.b.u.v. oder DIN EN ISO/IEC 17024).
- BDSF
Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF)
Häufige Fragen zu diesem Eintrag
Welche Nachweise sind für ein finanzamts- und gerichtsfestes Gutachten relevant?
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) durch eine IHK sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle (z. B. HypZert, DIAZert). Eine reine Berufsverbands-Mitgliedschaft ersetzt diese Nachweise nicht. Auch wo das Gesetz keine Qualifikation vorschreibt (etwa bei Restnutzungsdauer-Gutachten oder der Kaufpreisaufteilung), empfehlen wir, direkt einen bestellten oder zertifizierten Gutachter zu beauftragen: Die Annahmechance ist deutlich höher, und ein zurückgewiesenes Gutachten müsste sonst ein zweites Mal bezahlt werden. Mehr im Ratgeber →
Wo finde ich weitere DIN-ISO-zertifizierte und öffentlich bestellte Gutachter?
In den Übersichten nach Stadt und nach Bundesland — etwa Gutachter in Mechernich.
Sind Angaben unrichtig oder veraltet?
Verbindlich ist immer die Primärquelle, die bei jedem Nachweis verlinkt ist. Korrekturen oder Widerspruch: Eintrag korrigieren oder widersprechen.
1 Gemeint ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle – etwa HypZert, DIAZert, Sprengnetter, EIPOSCERT, IQ-Zert oder izert. Nur diese von der staatlichen Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) überwachten Zertifikate gelten in Deutschland als Nachweis, z. B. nach § 198 BewG. Andere Anbieter stellen zwar ebenfalls „ISO-17024"-Zertifikate aus, sind hierzulande aber nicht akkreditiert und werden von Finanzamt, Gericht und Banken regelmäßig nicht anerkannt (Beispiele).
Hinweis: Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.