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Anerkannter Nachweis

Herbert Schillinger

79365 Rheinhausen - Oberhausen · Baden-Württemberg

Ist Herbert Schillinger öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, öffentlich bestellt. Herbert Schillinger ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Landwirtschaftliche Baubewertung und -schätzung“ (Regierungspräsidium Freiburg). Eine zusätzliche Zertifizierung ist daneben nicht nötig.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (Regierungspräsidium Freiburg)„Landwirtschaftliche Baubewertung und -schätzung“eingetragen
Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Landwirtschaftliche Baubewertung und -schätzung“
Bestellt von
Regierungspräsidium Freiburg
Status
in der Liste der bestellenden Stelle eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
Sachverständigenliste des Regierungspräsidiums Freiburg · Datenstand 29.10.2026

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Weitere Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Mitglied im BDGS (Berufsverband)„Freier Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken / Freier Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden / Architekt / Inhaber Verbandssiegel BDGS“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
Fachbereich laut Verband
„Freier Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken / Freier Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden / Architekt / Inhaber Verbandssiegel BDGS“
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) · Datenstand 29.10.2026

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Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Abschlüsse und Titel

  • Dipl.-Ing.nicht von uns geprüft laut BDGS, Stand 29.10.2026
  • Architektnicht von uns geprüft laut BDGS, Stand 29.10.2026