Anerkannter Nachweis
Holger Dreßen
53879 Euskirchen · Nordrhein-Westfalen
Ist Holger Dreßen öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Holger Dreßen ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert S). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (S): Standardobjekte„HypZert S“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert S“ · Standardobjekte
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Euskirchen
Alle 4 ›- Jens WykowskiAnerkannter Nachweis · 53881 Euskirchen / Dom-Eschö.b.u.v. Grundstücksbewertung Landwirtschaft · Grundstücksbewertung Landwirtschaft
- Marco ReinoldAnerkannter Nachweis · 53879 EuskirchenAkkreditiert HypZert S
- Wilhelm OttenAnerkannter Nachweis · 53881 Euskirchenö.b.u.v. Grundstücksbewertung · Grundstücksbewertung Landwirtschaft · Grundstücksbewertung Landwirtschaftö.b.u.v. Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden+ 1 weiterer Eintrag
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.