Anerkannter Nachweis
Holger Witza
14542 Werder (Havel) · Brandenburg
Ist Holger Witza öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Holger Witza ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (EIPOSCERT). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungEIPOSCERT (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024)„Zertifizierte/r Sachverständige/r für Immobilienbewertung – Marktwertermittlung von Standardimmobilien - Wohnen (EIPOSCERT)“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Zertifizierte/r Sachverständige/r für Immobilienbewertung – Marktwertermittlung von Standardimmobilien - Wohnen (EIPOSCERT)“
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- EIPOSCERT GmbH, Dresden · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BVS (Berufsverband)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Laut BVS-Verzeichnis strebt Holger Witza eine öffentliche Bestellung an. Eine öffentliche Bestellung liegt demnach noch nicht vor.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Anwärter (Bestellung angestrebt)
- Angestrebte Bestellung für
- „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“
- Angabe des BVS
- ö.b.u.v.-Anwärter (angestrebt)
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) · Datenstand 29.10.2026
Mitglied im VVS (Berufsverband)„Bewertung von Immobilien“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Laut VVS-Verzeichnis strebt Holger Witza eine öffentliche Bestellung an. Eine öffentliche Bestellung liegt demnach noch nicht vor.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Anwärter (Bestellung angestrebt)
- Angestrebte Bestellung für
- „Bewertung von Immobilien“
- Angabe des VVS
- Außerordentliches Mitglied – Anwärter, Bestellung angestrebt für: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Verband der Vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg (VVS) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)
- Öffentliche Bestellung für „Marktwertermittlung von Standardimmobilien - EIPOSCERT“im Sachverständigenverzeichnis in den von uns ausgewerteten Sachgebieten nicht gefunden (nicht jede Bestellung, etwa durch Handwerks- oder Baukammern, steht dort)nicht von uns geprüft laut VVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Bestellt für: Marktwertermittlung von Standardimmobilien - EIPOSCERT“
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.