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Anerkannter Nachweis

Irmgard Schilling

2 Standorte: 91465 Ergersheim · 45472 Mülheim an der Ruhr

Ist Irmgard Schilling öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, beides. Irmgard Schilling ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ und zusätzlich von einer akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe F). Beides gilt als anerkannter Nachweis für Immobilienbewertung.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
DIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe F„Zertifizierte Sachverständige DIAZert(F) Zertifiziert für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten DIN EN ISO/IEC 17024“gültigbis 18.05.2027
Art des Nachweises
Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
Zertifiziert für
„Zertifizierte Sachverständige DIAZert(F) Zertifiziert für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten DIN EN ISO/IEC 17024“ · Stufe F
Status
gültig · gültig bis 18.05.2027
Register
DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026

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Öffentlich bestellt und vereidigt (Architektenkammer Nordrhein-Westfalen)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Bestellt von
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Status
im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

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Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

02

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Abschlüsse und Titel