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Anerkannter Nachweis

Jens Thymm

24943 Flensburg · Schleswig-Holstein

Ist Jens Thymm öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, öffentlich bestellt. Jens Thymm ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ (IHK Flensburg). Eine zusätzliche Zertifizierung ist daneben nicht nötig.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Flensburg)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg
Status
im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

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Weitere Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
World Recognised Valuer (WRV, WAVO)„Real Estate Valuation“im Register eingetragen

Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).

Art des Nachweises
Internationale Fachanerkennung
Anerkannt für
„Real Estate Valuation“ · World Recognised Valuer, Fachgebiet laut WAVO-Liste „Real Estate Valuation“
Status
im Register eingetragen
Register
WAVO – World Association of Valuation Organisations (Liste „WAVO World Recognised Valuer“) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge WAVO WRV →

Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Abschlüsse und Titel

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