Anderes Fachgebiet
Jörg Albert
47169 Duisburg · Nordrhein-Westfalen
Ist Jörg Albert öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, für ein anderes Fachgebiet. Jörg Albert hat einen anerkannten Nachweis für „Bauphysik“ und „Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden“. Für die Wertermittlung von Grundstücken haben wir keinen Nachweis gefunden.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungAnerkannte Nachweise in anderen Fachgebieten
02 · zählen nicht für ImmobilienbewertungÖffentlich bestellt und vereidigt (Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen)Sachgebiet „Bauphysik“eingetragen
Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Bauphysik“ · Sachgebiet 750: Bauphysik
- Bestellt von
- Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
- Status
- eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Öffentlich bestellt und vereidigt (Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen)Sachgebiet „Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden“eingetragen
Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden“ · Sachgebiet 2420: Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden
- Bestellt von
- Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
- Status
- eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Abschlüsse und Titel
Weitere Gutachter in Duisburg
Alle 9 ›- Annette BöttgerAnerkannter Nachweis · 47051 DuisburgAkkreditiert HypZert F
- Dominik AnnenAnerkannter Nachweis · 47051 DuisburgAkkreditiert HypZert F
- Konrad GeselbrachtAnerkannter Nachweis · 47228 DuisburgAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Lars WegmannAnerkannter Nachweis · 47057 Duisburg · 2 StandorteAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe AIVerband BVS · Mitglied+ 1 weiterer Eintrag
- Meinolf SteinmannAnerkannter Nachweis · 41564 Kaarst · 3 StandorteAkkreditiert HypZert Fö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Sascha HähnelAnerkannter Nachweis · 47059 DuisburgAkkreditiert HypZert F
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.