Anerkannter Nachweis
Jörg-Marten Gerdau
55116 Mainz · Rheinland-Pfalz
Ist Jörg-Marten Gerdau öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, beides. Jörg-Marten Gerdau ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ und zusätzlich von einer akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe LF). Beides gilt als anerkannter Nachweis für Immobilienbewertung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungDIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe LF„Zertifizierter Sachverständiger DIAZert(LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten“gültigbis 22.07.2031
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Zertifizierter Sachverständiger DIAZert(LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten“ · Stufe LF
- Status
- gültig · gültig bis 22.07.2031
- Register
- DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK für Rheinhessen Sitz Mainz)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Sitz Mainz
- Status
- im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BIIS (Berufsverband)Fachbereich im Register nicht angegebenMitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
- Fachbereich laut Verband
- Fachbereich im Register nicht angegeben · Mitglied laut Mitgliederliste des BIIS
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- BIIS – Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen e.V. · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)
- Öffentliche Bestellung (laut Angabe)Eintrag im Sachverständigenverzeichnis vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BIIS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „M.Eng, Dipl.-Geograph ö.b.u.v. Sachverständiger“
Abschlüsse und Titel
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- Peter StrokowskyAnerkannter Nachweis · 55130 Mainzö.b.u.v. Grundstücksbewertung
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.