Anerkannter Nachweis
Johann Graf von Reichenbach
Ist Johann Graf von Reichenbach öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, öffentlich bestellt. Johann Graf von Reichenbach ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbeb. Grundstücken – Landwirtschaft“ (IHK Ostbrandenburg). Eine zusätzliche Zertifizierung ist daneben nicht nötig.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungÖffentlich bestellt und vereidigt (IHK Ostbrandenburg)„Bewertung von bebauten und unbeb. Grundstücken – Landwirtschaft“eingetragen
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Bewertung von bebauten und unbeb. Grundstücken – Landwirtschaft“ · Sachgebiet 1410: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke – Landwirtschaft
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
- Status
- im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Anerkannte Nachweise in anderen Fachgebieten
02 · zählen nicht für ImmobilienbewertungÖffentlich bestellt und vereidigt (IHK Ostbrandenburg)Sachgebiet „Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen“eingetragen
Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen“ · Sachgebiet 5135: Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
- Status
- eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
03 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BVS (Berufsverband)„Immobilienbewertung“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf. Die Bestellung selbst ist oben unter „Öffentliche Bestellung“ aufgeführt.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
- Fachbereich laut Verband
- „Immobilienbewertung“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) · Datenstand 29.10.2026
Mitglied im VVS (Berufsverband)„Bewertung und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben; Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden; Bewertung von Einzelgrundstücken; Bewertung von Immobilien; Bewertung von Immobilien - Landwirtschaft; Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Ordentliche Mitglieder des VVS sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; wer die Bestellung erst anstrebt, wird als außerordentliches Mitglied geführt. Die Bestellung selbst ist oben unter „Öffentliche Bestellung“ aufgeführt.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
- Fachbereich laut Verband
- „Bewertung und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben; Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden; Bewertung von Einzelgrundstücken; Bewertung von Immobilien; Bewertung von Immobilien - Landwirtschaft; Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Verband der Vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg (VVS) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
04Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)
- Öffentliche Bestellung für „Bewertung und Schadensfeststellung bei Gebäuden und baulichen Anlagen, Bewertung von Einzelgrundstücken, Bewertung von …“Eintrag im Sachverständigenverzeichnis vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut VVS, Stand 29.10.2026
Abschlüsse und Titel
Funktionen
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.