Anerkannter Nachweis
Karin Hilz-Thiel
Ist Karin Hilz-Thiel öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Karin Hilz-Thiel ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe LS). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungDIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe LS„Zertifizierte Immobiliengutachterin DIAZert(LS) Zertifiziert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien“gültigbis 10.11.2027
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Zertifizierte Immobiliengutachterin DIAZert(LS) Zertifiziert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien“ · Stufe LS
- Status
- gültig · gültig bis 10.11.2027
- Register
- DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BDGS (Berufsverband)„Zertifizierte Immobiliengutachterin (DIAZert) für die Marktwertermittlung gem. ImmoWertV, zertifiziert durch die DIA-Consulting AG (akkreditiert nach DIN EN ISO / IEC 17024 durch die DAkkS) / / Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebau…“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
- Fachbereich laut Verband
- „Zertifizierte Immobiliengutachterin (DIAZert) für die Marktwertermittlung gem. ImmoWertV, zertifiziert durch die DIA-Consulting AG (akkreditiert nach DIN EN ISO / IEC 17024 durch die DAkkS) / / Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebau…“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Zertifikate
- DIAZert-ZertifizierungEintrag im Register (DIAZert) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BDGS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Zertifizierte Immobiliengutachterin (DIAZert) für die Marktwertermittlung gem.“
Abschlüsse und Titel
Weitere Gutachter in München
Alle 188 ›- Karin KapsAnerkannter Nachweis · 81541 MünchenAkkreditiert HypZert F
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- Karl-Heinz RaabAnerkannter Nachweis · 81539 Münchenö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Karsten HeringAnerkannter Nachweis · 81241 München · 3 StandorteAkkreditiert HypZert Fö.b.u.v. Grundstücksbewertung+ 1 weiterer Eintrag
- Katharina JohansenAnerkannter Nachweis · 81827 MünchenAkkreditiert HypZert Fö.b.u.v. Grundstücksbewertung+ 1 weiterer Eintrag
- Kerstin RahausAnerkannter Nachweis · 80939 MünchenAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe S
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.