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Kein anerkannter Nachweis

Karl-Heinz Bedorf

Alsdorf

Ist Karl-Heinz Bedorf öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Kein anerkannter Nachweis gefunden. Eingetragen ist Karl-Heinz Bedorf bei TEGoVA REV, aber weder öffentlich bestellt noch von einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung zertifiziert. Lassen Sie sich vor der Beauftragung einen Nachweis zeigen.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Keine öffentliche Bestellung und keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung gefunden. Abgeglichen mit 30 Verzeichnissen, Datenstand 29.10.2026.

Gefundene Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Recognised European Valuer (REV, TEGoVA)„REV – Recognised European Valuer“im Register eingetragen

Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).

Art des Nachweises
Internationale Fachanerkennung
Anerkannt für
„REV – Recognised European Valuer“ · Recognised European Valuer, Immobilienbewertung nach European Valuation Standards
Angabe des TEGoVA REV
Zertifikat REV-D/BDVI/2015/5 · vergeben über BDVI · anerkannt seit 01.12.2010
Status
im Register eingetragen
Register
TEGoVA – The European Group of Valuers’ Associations (Register „Recognised valuers“) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge TEGoVA REV →

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