Kein anerkannter Nachweis
Karsten Jungk
Ist Karsten Jungk öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Kein anerkannter Nachweis gefunden. Eingetragen ist Karsten Jungk bei BIIS, aber weder öffentlich bestellt noch von einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung zertifiziert. Lassen Sie sich vor der Beauftragung einen Nachweis zeigen.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungGefundene Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BIIS (Berufsverband)Fachbereich im Register nicht angegebenMitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
- Fachbereich laut Verband
- Fachbereich im Register nicht angegeben · Mitglied laut Mitgliederliste des BIIS
- Angabe des BIIS
- ordentliches Mitglied
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- BIIS – Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen e.V. · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)
- Öffentliche Bestellung (laut Angabe)im Sachverständigenverzeichnis in den von uns ausgewerteten Sachgebieten nicht gefunden (nicht jede Bestellung, etwa durch Handwerks- oder Baukammern, steht dort)nicht von uns geprüft laut BIIS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Dipl.-Kfm., Immobilienökonom (ebs) ö.b.u.v. Sachverständiger, MRICS, REV“
Zertifikate
- Recognised European Valuer (REV)in dem von uns ausgewerteten Register (TEGoVA REV) kein passender Eintrag gefundennicht von uns geprüft laut BIIS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Dipl.-Kfm., Immobilienökonom (ebs) ö.b.u.v. Sachverständiger, MRICS, REV“
Abschlüsse und Titel
Weitere Gutachter in Berlin
Alle 226 ›- Achim Ernst NürnbergAnerkannter Nachweis · 12203 BerlinAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe AIVerband BVS · Mitglied · VVS · Mitglied
- Alexander BraunsdorfAnerkannter Nachweis · 10719 BerlinAkkreditiert HypZert S
- Alexander StangAnerkannter Nachweis · 14052 Berlinö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Andreas HabathAnerkannter Nachweis · 10623 Berlin · 2 StandorteAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe AIVerband BDSF · Mitglied · BVS · Mitglied+ 1 weiterer Eintrag
- Andreas SchleefAnerkannter Nachweis · 12205 BerlinAkkreditiert HypZert FVerband BVS · Mitglied · VVS · Mitglied
- Andreas SchmiedelAnerkannter Nachweis · 10557 BerlinAkkreditiert HypZert F
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.