Anerkannter Nachweis
Karsten Stöcker
38100 Braunschweig · Niedersachsen
Ist Karsten Stöcker öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, öffentlich bestellt. Karsten Stöcker ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ (IHK Braunschweig). Eine zusätzliche Zertifizierung ist daneben nicht nötig.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungÖffentlich bestellt und vereidigt (IHK Braunschweig)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer Braunschweig
- Status
- im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Braunschweig
Alle 14 ›- Martin BelikAnerkannter Nachweis · 38122 Braunschweigö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Olaf ThomasAnerkannter Nachweis · 38102 Braunschweigö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Stephan LecheltAnerkannter Nachweis · 38122 Braunschweigö.b.u.v. GrundstücksbewertungVerband BIIS · Mitglied
- Ulrich HeidbredeAnerkannter Nachweis · 38108 Braunschweigö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- André BöhnischAnerkannter Nachweis · 38100 BraunschweigAkkreditiert HypZert F
- Elmar Ferdinand SyringAnerkannter Nachweis · 38100 BraunschweigAkkreditiert HypZert F
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.