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Anerkannter Nachweis

Katja Giller

13505 Berlin · Berlin

Ist Katja Giller öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, zertifiziert. Katja Giller ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (Sprengnetter Zert Stufe AI, HypZert F). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Sprengnetter Zertifizierung (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe AI (alle Immobilienarten)„ZIS Sprengnetter Zert (AI)“eingetragen
Art des Nachweises
Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
Zertifiziert für
„ZIS Sprengnetter Zert (AI)“ · Stufe AI: alle Immobilienarten
Status
im Register eingetragen
Register
Sprengnetter Zertifizierung GmbH · Datenstand 29.10.2026

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HypZert (F): finanzwirtschaftliche Zwecke, alle Objektarten„HypZert F“eingetragen
Art des Nachweises
Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
Zertifiziert für
„HypZert F“ · Markt- und Beleihungswerte, alle Objektarten
Status
im Register eingetragen
Register
HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026

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Weitere Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Mitglied im BVS (Berufsverband)„Immobilienbewertung“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf. Den konkreten Nachweis haben wir in den ausgewerteten Registern nicht gefunden – etwa wegen einer abweichenden Schreibweise oder weil die Bestellung bzw. Zertifizierung in keinem der von uns ausgewerteten Register veröffentlicht ist.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
Fachbereich laut Verband
„Immobilienbewertung“
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) · Datenstand 29.10.2026

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Mitglied im VVS (Berufsverband)„Bewertung von Immobilien“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Ordentliche Mitglieder des VVS sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; wer die Bestellung erst anstrebt, wird als außerordentliches Mitglied geführt. Den konkreten Nachweis haben wir in den ausgewerteten Registern nicht gefunden – etwa wegen einer abweichenden Schreibweise oder weil die Bestellung in keinem der von uns ausgewerteten Sachgebiete erfolgt ist.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
Fachbereich laut Verband
„Bewertung von Immobilien“
Angabe des VVS
Ordentliches Mitglied
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Verband der Vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg (VVS) · Datenstand 29.10.2026

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World Recognised Valuer (WRV, WAVO)„Real Estate Valuation“im Register eingetragen

Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).

Art des Nachweises
Internationale Fachanerkennung
Anerkannt für
„Real Estate Valuation“ · World Recognised Valuer, Fachgebiet laut WAVO-Liste „Real Estate Valuation“
Status
im Register eingetragen
Register
WAVO – World Association of Valuation Organisations (Liste „WAVO World Recognised Valuer“) · Datenstand 29.10.2026

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Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)

  • Öffentliche Bestellung für „Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke - HypZert F -, Markt- und Beleihungswertermittlung aller I…“im Sachverständigenverzeichnis in den von uns ausgewerteten Sachgebieten nicht gefunden (nicht jede Bestellung, etwa durch Handwerks- oder Baukammern, steht dort)nicht von uns geprüft laut VVS, Stand 29.10.2026

Zertifikate

  • HypZert-Zertifizierung (F)Eintrag im Register (HypZert) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Immobiliengutachterin HypZert für finanzwitrtschaftliche Zwecke (Markt- und Beleihungswertermittlung) - HypZert (F)“
  • Zertifizierte Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienartennicht von uns geprüft laut BVS, Stand 29.10.2026
  • Sprengnetter-ZertifizierungEintrag im Register (Sprengnetter Zert) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „ZIS Sprengnetter Zert (AI)“

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