Anerkannter Nachweis
Maik Brettschneider
30159 Hannover · Niedersachsen
Ist Maik Brettschneider öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Maik Brettschneider ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert F). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (F): finanzwirtschaftliche Zwecke, alle Objektarten„HypZert F“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert F“ · Markt- und Beleihungswerte, alle Objektarten
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Hannover
Alle 62 ›- Malin LanghoffAnerkannter Nachweis · 30177 HannoverAkkreditiert HypZert S
- Manfred BerndtAnerkannter Nachweis · 30167 Hannoverö.b.u.v. Grundstücksbewertung Landwirtschaft · Grundstücksbewertung Landwirtschaftö.b.u.v. Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben+ 1 weiterer Eintrag
- Marie-Louise JanssenAnerkannter Nachweis · 30177 HannoverAkkreditiert HypZert S
- Martin SchneiderAnerkannter Nachweis · 30169 HannoverAkkreditiert HypZert S
- Martin TöllnerAnerkannter Nachweis · 30159 Hannoverö.b.u.v. GrundstücksbewertungVerband Kammer-Fachliste · Mitglied
- Mathias SchleweisAnerkannter Nachweis · 30519 Hannoverö.b.u.v. Grundstücksbewertung
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.