Anerkannter Nachweis
Manon Opitz
Ist Manon Opitz öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Manon Opitz ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert F). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (F): finanzwirtschaftliche Zwecke, alle Objektarten„HypZert F“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert F“ · Markt- und Beleihungswerte, alle Objektarten
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Leipzig
Alle 58 ›- Marcus HukeAnerkannter Nachweis · 04229 Leipzig · 2 StandorteAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe S · HypZert FVerband BVS · Mitglied+ 1 weiterer Eintrag
- Marcus UmlauftAnerkannter Nachweis · 04109 LeipzigAkkreditiert HypZert F
- Maria Theresia TillAnerkannter Nachweis · 04918 LeipzigAkkreditiert HypZert S
- Markus MüllerAnerkannter Nachweis · 04275 Leipzigö.b.u.v. GrundstücksbewertungVerband BVS · Mitglied
- Mike SchillingAnerkannter Nachweis · 04109 LeipzigAkkreditiert HypZert S
- Nadine MottokAnerkannter Nachweis · 04109 LeipzigAkkreditiert HypZert F
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.