Anerkannter Nachweis
Marcel Schaffer
24558 Henstedt-Ulzburg · Schleswig-Holstein
Ist Marcel Schaffer öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Marcel Schaffer ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (Sprengnetter Zert Stufe S, IQ-Zert Stufe A2). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungSprengnetter Zertifizierung (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe S (Standardimmobilien)„ZIS Sprengnetter Zert (S)“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „ZIS Sprengnetter Zert (S)“ · Stufe S: Standardimmobilien
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- Sprengnetter Zertifizierung GmbH · Datenstand 29.10.2026
IQ-Zert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe A2„Sachverständige/er und Prüfer für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Sachverständige/er und Prüfer für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien“ · Stufe A2
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- IQ-Zert · Datenstand 29.10.2026
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.