Stempel-Check
‹ Alle Gutachter in Mainz

Anderes Fachgebiet

Mascha Baitinger

55131 Mainz · Rheinland-Pfalz

Ist Mascha Baitinger öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, für ein anderes Fachgebiet. Mascha Baitinger hat einen anerkannten Nachweis für „Glas im Bauwesen“. Für die Wertermittlung von Grundstücken haben wir keinen Nachweis gefunden.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Keine öffentliche Bestellung und keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung gefunden. Abgeglichen mit 30 Verzeichnissen, Datenstand 29.10.2026.

Anerkannte Nachweise in anderen Fachgebieten

02 · zählen nicht für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK für Rheinhessen Sitz Mainz)Sachgebiet „Glas im Bauwesen“eingetragen

Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.

Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Glas im Bauwesen“ · Sachgebiet 3800: Glas im Bauwesen
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Sitz Mainz
Status
eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗

Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Abschlüsse und Titel

Weitere Gutachter in Mainz

Alle 31 ›
Mainz · Anteil mit anerkanntem Nachweis26 / 31