Anerkannter Nachweis
Melanie Matschernus
85598 Baldham · Bayern
Ist Melanie Matschernus öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, beides. Melanie Matschernus ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ und zusätzlich von einer akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert F). Beides gilt als anerkannter Nachweis für Immobilienbewertung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (F): finanzwirtschaftliche Zwecke, alle Objektarten„HypZert F“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert F“ · Markt- und Beleihungswerte, alle Objektarten
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK für München und Oberbayern)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
- Status
- im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusEintrag in einer Fachliste der Architektenkammer (Bayerische Architektenkammer)„Liste zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024): Immobilienbewertung“in der Liste der Kammer eingetragen
Warum es nicht zählt: Die Bayerische Architektenkammer führt die Person in ihrer Fach- bzw. Sachverständigenliste. Das ist keine öffentliche Bestellung (diese stünde im Sachverständigenverzeichnis) und keine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Eintrag in einer Kammer-Fachliste
- Liste der Kammer
- „Liste zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024): Immobilienbewertung“
- Stelle
- Bayerische Architektenkammer
- Status
- in der Liste der Kammer eingetragen
- Register
- Fach- und Sachverständigenlisten der Architektenkammern · Datenstand 29.10.2026
Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge Kammer-Fachliste →
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Zertifikate
- HypZert-Zertifizierung (F)Eintrag im Register (HypZert) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut Sachverständigenverzeichnis, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „HypZert F Dr.-Ing.“
- HypZert-Zertifizierung (Nr. 855/09)Eintrag im Register (HypZert) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut Bayerische Architektenkammer, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Zertifizierungsstelle: HypZert, Zertifizierungsnummer: 855/09“
Abschlüsse und Titel
Mitgliedschaften
- MRICS (Mitgliedsgrad der RICS)
nicht von uns geprüft laut Bayerische Architektenkammer, Stand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Baldham
Alle in Bayern ›Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.