Anderes Fachgebiet
Michael Armbrüster
42651 Solingen · Nordrhein-Westfalen
Ist Michael Armbrüster öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, für ein anderes Fachgebiet. Michael Armbrüster hat einen anerkannten Nachweis für „Vorbeugender Brandschutz“ und „Brand- und Explosionsursachen“. Für die Wertermittlung von Grundstücken haben wir keinen Nachweis gefunden.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungAnerkannte Nachweise in anderen Fachgebieten
02 · zählen nicht für ImmobilienbewertungÖffentlich bestellt und vereidigt (Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid)Sachgebiet „Vorbeugender Brandschutz“eingetragen
Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Vorbeugender Brandschutz“ · Sachgebiet 1700: Vorbeugender Brandschutz
- Bestellt von
- Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid
- Status
- eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Öffentlich bestellt und vereidigt (Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid)Sachgebiet „Brand- und Explosionsursachen“eingetragen
Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Brand- und Explosionsursachen“ · Sachgebiet 1710: Brand- und Explosionsursachen
- Bestellt von
- Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid
- Status
- eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Abschlüsse und Titel
Weitere Gutachter in Solingen
Alle 6 ›- Andreas DerschAnerkannter Nachweis · 42697 SolingenAkkreditiert DIAZert · Stufe F · HypZert F
- Annette LangeAnerkannter Nachweis · 42651 SolingenAkkreditiert HypZert F
- Guido EusaniAnerkannter Nachweis · 42651 Solingenö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Ilhan ÖztürkAnerkannter Nachweis · 51147 Köln · 2 StandorteAkkreditiert HypZert FVerband BVS · Mitglied+ 1 weiterer Eintrag
- Thorsten LuppaAnerkannter Nachweis · 42651 SolingenAkkreditiert HypZert F
- Vanessa La BundaAnerkannter Nachweis · 42699 SolingenAkkreditiert IQ-Zert · Stufe A1
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.