Anerkannter Nachweis
Michael Berger
Ist Michael Berger öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, öffentlich bestellt. Michael Berger ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ (IHK für München und Oberbayern). Eine zusätzliche Zertifizierung ist daneben nicht nötig.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungÖffentlich bestellt und vereidigt (IHK für München und Oberbayern)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
- Status
- im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BDGS (Berufsverband)„Von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken / Immobiliengutachter HypZert für / finanzwirtschaftliche Zwecke - CIS HypZert(F). Zertifiziert auf Grun…“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
- Fachbereich laut Verband
- „Von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken / Immobiliengutachter HypZert für / finanzwirtschaftliche Zwecke - CIS HypZert(F). Zertifiziert auf Grun…“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) · Datenstand 29.10.2026
World Recognised Valuer (WRV, WAVO)„Real Estate Valuation“im Register eingetragen
Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).
- Art des Nachweises
- Internationale Fachanerkennung
- Anerkannt für
- „Real Estate Valuation“ · World Recognised Valuer, Fachgebiet laut WAVO-Liste „Real Estate Valuation“
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- WAVO – World Association of Valuation Organisations (Liste „WAVO World Recognised Valuer“) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)
- Öffentliche Bestellung (IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigte)Eintrag im Sachverständigenverzeichnis vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BDGS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“
Zertifikate
- HypZert-Zertifizierung (F)in dem von uns ausgewerteten Register (HypZert) kein passender Eintrag gefundennicht von uns geprüft laut BDGS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Immobiliengutachter HypZert für“
- HypZert-Zertifizierungin dem von uns ausgewerteten Register (HypZert) kein passender Eintrag gefundennicht von uns geprüft laut BDGS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „IEC 17024 durch HypZert GmbH“
Abschlüsse und Titel
Funktionen
Weitere Gutachter in München
Alle 188 ›- Michael BrandlAnerkannter Nachweis · 80687 MünchenAkkreditiert HypZert F · HypZert MInternational WAVO WRV
- Michael HercogAnerkannter Nachweis · 81245 MünchenAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Michael KöbrichAnerkannter Nachweis · 80335 MünchenAkkreditiert HypZert S
- Michael LuibrandAnerkannter Nachweis · 80331 München · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LFInternational TEGoVA REV
- Michael PostAnerkannter Nachweis · 85604 Zorneding · 3 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LFö.b.u.v. Grundstücksbewertung+ 2 weitere Einträge
- Michaela LangAnerkannter Nachweis · 81829 Münchenö.b.u.v. Grundstücksbewertung
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.