Anderes Fachgebiet
Michael Gloth
Ist Michael Gloth öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, für ein anderes Fachgebiet. Michael Gloth hat einen anerkannten Nachweis für „Schäden an Gebäuden“. Für die Wertermittlung von Grundstücken haben wir keinen Nachweis gefunden.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungAnerkannte Nachweise in anderen Fachgebieten
02 · zählen nicht für ImmobilienbewertungÖffentlich bestellt und vereidigt (IHK Frankfurt am Main)Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“eingetragen
Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Schäden an Gebäuden“ · Sachgebiet 6300: Schäden an Gebäuden
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
- Status
- eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
03 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im VVS (Berufsverband)„Schäden an Gebäuden“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Ordentliche Mitglieder des VVS sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; wer die Bestellung erst anstrebt, wird als außerordentliches Mitglied geführt. Die Bestellung selbst ist oben unter „Öffentliche Bestellung“ aufgeführt. Fachbereich laut Verband „Schäden an Gebäuden“: nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
- Fachbereich laut Verband
- „Schäden an Gebäuden“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Verband der Vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg (VVS) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
04Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)
- Öffentliche Bestellung für „Schäden an Gebäuden“Eintrag im Sachverständigenverzeichnis vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut VVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Bestellt für: Schäden an Gebäuden“
Weitere Gutachter in Frankfurt am Main
Alle 73 ›- André WinterAnerkannter Nachweis · 60322 Frankfurt am MainAkkreditiert HypZert FVerband BIIS · Mitglied+ 1 weiterer Eintrag
- Andreas RuofAnerkannter Nachweis · 66111 Saarbrücken · 3 StandorteAkkreditiert IQ-Zert · Stufe A1
- Astrid BöcherAnerkannter Nachweis · 60435 Frankfurt am Mainö.b.u.v. GrundstücksbewertungVerband BVS · Mitglied
- Aykun BulanAnerkannter Nachweis · 60312 Frankfurt am MainAkkreditiert HypZert FInternational WAVO WRV
- Benjamin KosiolAnerkannter Nachweis · 60311 Frankfurt am MainAkkreditiert HypZert F
- Bianca MetzgerAnerkannter Nachweis · 60327 Frankfurt am Main · 2 Standorteö.b.u.v. Grundstücksbewertung
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.