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Anerkannter Nachweis

Michael Langer

09577 Niederwiesa · Sachsen

Ist Michael Langer öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, öffentlich bestellt. Michael Langer ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbeb. Grundstücken – Landwirtschaft“ (IHK Chemnitz). Eine zusätzliche Zertifizierung ist daneben nicht nötig.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Chemnitz)„Bewertung von bebauten und unbeb. Grundstücken – Landwirtschaft“eingetragen
Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Bewertung von bebauten und unbeb. Grundstücken – Landwirtschaft“ · Sachgebiet 1410: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke – Landwirtschaft
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Status
im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗

Anerkannte Nachweise in anderen Fachgebieten

02 · zählen nicht für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Chemnitz)Sachgebiet „Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen“eingetragen

Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.

Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen“ · Sachgebiet 5135: Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Status
eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗

Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Abschlüsse und Titel