Anerkannter Nachweis
Peter Schmidt-Huber
44789 Bochum · Nordrhein-Westfalen
Ist Peter Schmidt-Huber öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Peter Schmidt-Huber ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert S). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (S): Standardobjekte„HypZert S“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert S“ · Standardobjekte
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Bochum
Alle 15 ›- Tim HeinzerAnerkannter Nachweis · 44879 BochumAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe S
- Tim ReuterAnerkannter Nachweis · 44879 BochumAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe S
- Wago HabbesAnerkannter Nachweis · 44801 BochumAkkreditiert HypZert FVerband BDGS · Mitglied+ 1 weiterer Eintrag
- Ahmadi Daryoush TorkamanAnerkannter Nachweis · 44809 BochumAkkreditiert IQ-Zert · Stufe A1
- Cedric DiethAnerkannter Nachweis · 44789 BochumAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Ernst SteinbachAnerkannter Nachweis · 44805 Bochum · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LSInternational TEGoVA REV
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.