Stempel-Check
‹ Neue Suche

Anerkannter Nachweis

Peter Zerahn

3 Standorte: 12529 Schönefeld BAC · 12107 Berlin · Schönefeld BAC

Ist Peter Zerahn öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, zertifiziert. Peter Zerahn ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe LF). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
DIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe LF„Zertifizierter Sachverständiger DIAZert (LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten Recognised European Valuer (REV)“gültigbis 08.11.2028
Art des Nachweises
Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
Zertifiziert für
„Zertifizierter Sachverständiger DIAZert (LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten Recognised European Valuer (REV)“ · Stufe LF
Status
gültig · gültig bis 08.11.2028
Register
DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗

Weitere Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Mitglied im BVS (Berufsverband)„Immobilienbewertung“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf. Den konkreten Nachweis haben wir in den ausgewerteten Registern nicht gefunden – etwa wegen einer abweichenden Schreibweise oder weil die Bestellung bzw. Zertifizierung in keinem der von uns ausgewerteten Register veröffentlicht ist.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
Fachbereich laut Verband
„Immobilienbewertung“
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge BVS →

Recognised European Valuer (REV, TEGoVA)„REV – Recognised European Valuer“im Register eingetragen

Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).

Art des Nachweises
Internationale Fachanerkennung
Anerkannt für
„REV – Recognised European Valuer“ · Recognised European Valuer, Immobilienbewertung nach European Valuation Standards
Angabe des TEGoVA REV
Zertifikat REV/DE/IVD/2031/12 · vergeben über IVD · anerkannt seit 01.06.2026
Status
im Register eingetragen
Register
TEGoVA – The European Group of Valuers’ Associations (Register „Recognised valuers“) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge TEGoVA REV →

Mitglied im VVS (Berufsverband)„Bewertung von Immobilien“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Ordentliche Mitglieder des VVS sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; wer die Bestellung erst anstrebt, wird als außerordentliches Mitglied geführt. Den konkreten Nachweis haben wir in den ausgewerteten Registern nicht gefunden – etwa wegen einer abweichenden Schreibweise oder weil die Bestellung in keinem der von uns ausgewerteten Sachgebiete erfolgt ist.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
Fachbereich laut Verband
„Bewertung von Immobilien“
Angabe des VVS
Ordentliches Mitglied
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Verband der Vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg (VVS) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge VVS →

Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)

  • Öffentliche Bestellung für „Marktwertermittlung aller Immobilienarten - DIAZert (LF)“im Sachverständigenverzeichnis in den von uns ausgewerteten Sachgebieten nicht gefunden (nicht jede Bestellung, etwa durch Handwerks- oder Baukammern, steht dort)nicht von uns geprüft laut VVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Bestellt für: Marktwertermittlung aller Immobilienarten - DIAZert (LF)“

Zertifikate

  • DIAZert-ZertifizierungEintrag im Register (DIAZert) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV aller Immobilienarten (LF)“

Abschlüsse und Titel

  • Dipl.-Kfm.nicht von uns geprüft laut BVS, VVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Dr. Dipl.-Kfm.“
  • Dr.nicht von uns geprüft laut BVS, VVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Dr. Dipl.-Kfm.“