Anerkannter Nachweis
Philip Gleser
Ist Philip Gleser öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, beides. Philip Gleser ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ und zusätzlich von einer akkreditierten Stelle zertifiziert (Sprengnetter Zert Stufe AI). Beides gilt als anerkannter Nachweis für Immobilienbewertung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungSprengnetter Zertifizierung (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe AI (alle Immobilienarten)„ZIS Sprengnetter Zert (AI)“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „ZIS Sprengnetter Zert (AI)“ · Stufe AI: alle Immobilienarten
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- Sprengnetter Zertifizierung GmbH · Datenstand 29.10.2026
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Berlin)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Bestellt von
- Industrie- und Handelskammer zu Berlin
- Status
- im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BVS (Berufsverband)„Immobilienbewertung“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf. Die Bestellung selbst ist oben unter „Öffentliche Bestellung“ aufgeführt.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
- Fachbereich laut Verband
- „Immobilienbewertung“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) · Datenstand 29.10.2026
Recognised European Valuer (REV, TEGoVA)„REV – Recognised European Valuer“im Register eingetragen
Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).
- Art des Nachweises
- Internationale Fachanerkennung
- Anerkannt für
- „REV – Recognised European Valuer“ · Recognised European Valuer, Immobilienbewertung nach European Valuation Standards
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- TEGoVA – The European Group of Valuers’ Associations (Register „Recognised valuers“) · Datenstand 29.10.2026
Mitglied im VVS (Berufsverband)„Bewertung von Immobilien“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Ordentliche Mitglieder des VVS sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; wer die Bestellung erst anstrebt, wird als außerordentliches Mitglied geführt. Die Bestellung selbst ist oben unter „Öffentliche Bestellung“ aufgeführt.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
- Fachbereich laut Verband
- „Bewertung von Immobilien“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Verband der Vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg (VVS) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)
- Öffentliche Bestellung für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten - ZIS Spr…“Eintrag im Sachverständigenverzeichnis vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut VVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Bestellt für: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten - ZIS Sprengnetter Zert (AI)“
Zertifikate
- Recognised European Valuer (REV)Eintrag im Register (TEGoVA REV) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „REV Recognised European Valuer (TEGoVA)“
Abschlüsse und Titel
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Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.