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Anderes Fachgebiet

Ralph Stöcker

51399 Burscheid · Nordrhein-Westfalen

Ist Ralph Stöcker öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, für ein anderes Fachgebiet. Ralph Stöcker hat einen anerkannten Nachweis für „Akustik, Lärm- und Schallschutz“ und „Bauphysik“. Für die Wertermittlung von Grundstücken haben wir keinen Nachweis gefunden.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Keine öffentliche Bestellung und keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung gefunden. Abgeglichen mit 30 Verzeichnissen, Datenstand 29.10.2026.

Anerkannte Nachweise in anderen Fachgebieten

02 · zählen nicht für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Köln)Sachgebiet „Akustik, Lärm- und Schallschutz“eingetragen

Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.

Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Akustik, Lärm- und Schallschutz“ · Sachgebiet 200: Akustik, Lärm- und Schallschutz
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Status
eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗

Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Köln)Sachgebiet „Bauphysik“eingetragen

Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.

Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Bauphysik“ · Sachgebiet 750: Bauphysik
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Status
eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗

Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Abschlüsse und Titel

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