Anerkannter Nachweis
Reinhard Unger
70195 Stuttgart · Baden-Württemberg
Ist Reinhard Unger öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Reinhard Unger ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe LF). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungDIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe LF„Zertifizierter Sachverständiger DIAZert(LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten“gültigbis 28.07.2031
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Zertifizierter Sachverständiger DIAZert(LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten“ · Stufe LF
- Status
- gültig · gültig bis 28.07.2031
- Register
- DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BVS (Berufsverband)„Immobilienbewertung“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf. Den konkreten Nachweis haben wir in den ausgewerteten Registern nicht gefunden – etwa wegen einer abweichenden Schreibweise oder weil die Bestellung bzw. Zertifizierung in keinem der von uns ausgewerteten Register veröffentlicht ist.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
- Fachbereich laut Verband
- „Immobilienbewertung“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Zertifikate
- DIAZert-ZertifizierungEintrag im Register (DIAZert) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV aller Immobilienarten (LF)“
Weitere Gutachter in Stuttgart
Alle 61 ›- Richard RöschkeAnerkannter Nachweis · 70174 Stuttgart · 2 StandorteAkkreditiert HypZert FVerband BDSF · Mitglied · BVS · Mitglied
- Sascha JankeAnerkannter Nachweis · 70173 StuttgartAkkreditiert HypZert F
- Stefan SchleußingerAnerkannter Nachweis · 70372 StuttgartAkkreditiert DIAZert · Stufe S
- Stefan SchneiderAnerkannter Nachweis · 70597 StuttgartAkkreditiert HypZert F
- Steffi ThermannAnerkannter Nachweis · 70599 StuttgartAkkreditiert HypZert F
- Stephan ZerbeAnerkannter Nachweis · 70173 StuttgartAkkreditiert HypZert F · HypZert M
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.