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Kein anerkannter Nachweis

Reinhold Rehm

88524 Uttenweiler · Baden-Württemberg

Ist Reinhold Rehm öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Kein anerkannter Nachweis gefunden. Eingetragen ist Reinhold Rehm bei BDSF, BDGS, aber weder öffentlich bestellt noch von einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung zertifiziert. Lassen Sie sich vor der Beauftragung einen Nachweis zeigen.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Keine öffentliche Bestellung und keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung gefunden. Abgeglichen mit 30 Verzeichnissen, Datenstand 29.10.2026.

Gefundene Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Mitglied im BDSF (Berufsverband)„Sachverständiger für Immobilienbewertung“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Aufnahme nach Prüfung eingereichter Qualifikationsnachweise durch den Verband (beim BDSF: Glaubhaftmachung einer überdurchschnittlichen Qualifikation, Entscheidung des Vorstands); keine eigene Fachprüfung, keine öffentliche Bestellung oder akkreditierte Zertifizierung.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Mitgliedschaft nach Nachweisprüfung
Fachbereich laut Verband
„Sachverständiger für Immobilienbewertung“
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge BDSF →

Mitglied im BDGS (Berufsverband)„Freier Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
Fachbereich laut Verband
„Freier Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken“
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge BDGS →