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Anerkannter Nachweis

Sabine Gerig-Groß

2 Standorte: 50999 Köln · Köln

Ist Sabine Gerig-Groß öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, beides. Sabine Gerig-Groß ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ und zusätzlich von einer akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe F, HypZert F). Beides gilt als anerkannter Nachweis für Immobilienbewertung.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
DIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe F„Zertifizierte Sachverständige DIAZert (F) Zertifiziert für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten Recognised European Valuer (REV)“gültigbis 08.11.2031
Art des Nachweises
Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
Zertifiziert für
„Zertifizierte Sachverständige DIAZert (F) Zertifiziert für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten Recognised European Valuer (REV)“ · Stufe F
Status
gültig · gültig bis 08.11.2031
Register
DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026

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HypZert (F): finanzwirtschaftliche Zwecke, alle Objektarten„HypZert F“eingetragen
Art des Nachweises
Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
Zertifiziert für
„HypZert F“ · Markt- und Beleihungswerte, alle Objektarten
Status
im Register eingetragen
Register
HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026

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Öffentlich bestellt und vereidigt (Architektenkammer Nordrhein-Westfalen)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Bestellt von
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Status
im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

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Weitere Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Mitglied im BVS (Berufsverband)„Immobilienbewertung“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf. Die Bestellung selbst ist oben unter „Öffentliche Bestellung“ aufgeführt.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
Fachbereich laut Verband
„Immobilienbewertung“
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) · Datenstand 29.10.2026

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Recognised European Valuer (REV, TEGoVA)„REV – Recognised European Valuer“im Register eingetragen

Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).

Art des Nachweises
Internationale Fachanerkennung
Anerkannt für
„REV – Recognised European Valuer“ · Recognised European Valuer, Immobilienbewertung nach European Valuation Standards
Status
im Register eingetragen
Register
TEGoVA – The European Group of Valuers’ Associations (Register „Recognised valuers“) · Datenstand 29.10.2026

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Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Abschlüsse und Titel

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