Anerkannter Nachweis
Stefan Meyhak
Ist Stefan Meyhak öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Stefan Meyhak ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert F). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (F): finanzwirtschaftliche Zwecke, alle Objektarten„HypZert F“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert F“ · Markt- und Beleihungswerte, alle Objektarten
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Berlin
Alle 226 ›- Stephan DzeikAnerkannter Nachweis · 10719 BerlinAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe S
- Stephan Jorek-ZahnAnerkannter Nachweis · 10587 Berlinö.b.u.v. GrundstücksbewertungVerband BVS · Mitglied · VVS · Mitglied
- Sven MärtensAnerkannter Nachweis · 12437 BerlinAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe WG
- Thomas GregorzikAnerkannter Nachweis · 12689 Berlin · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LSInternational TEGoVA REV
- Thomas LehmannAnerkannter Nachweis · 10117 BerlinAkkreditiert HypZert FVerband BIIS · Mitglied+ 1 weiterer Eintrag
- Thomas RohlfAnerkannter Nachweis · 13587 BerlinAkkreditiert DIAZert · Stufe S
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.